Auf Lebensmitteln tummelt sich eine Vielzahl verschiedener Siegel und Werbeaussagen rund ums Klima. Wie ein bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt, bleiben diese jedoch häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen. Sie fordern die Abkehr von nicht belegbaren Angaben wie „klimaneutral“ oder „CO2-positiv“. Einheitliche, rechtliche Vorgaben für Klimaaussagen müssen schnell eingeführt werden. Unternehmen sollten auch jetzt schon auf nicht belegbare Aussagen verzichten.
Klima und Nachhaltigkeit sind vielen Menschen beim Einkauf wichtig. Das nutzen viele Unternehmen aus und werben mit zahlreichen Werbeaussagen rund ums Klima auf Lebensmitteln. Den Wildwuchs an Siegeln und Klimaaussagen zeigt auch eine Stichprobe der Verbraucherzentralen. „Wir haben allein das ‚Klimaneutral‘-Zeichen eines privaten Siegelgebers in sieben verschiedenen Varianten gefunden“, sagt Vanessa Schifano von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen
Am häufigsten wurde mit Klimaneutralität geworben (53 von 87 Produkten). Doch Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ können zu falschen Vorstellungen führen. „Aus Sicht der Verbraucherzentralen lassen sich solche Angaben nicht belegen“, betont Schifano, „Sie sind für Verbraucherinnen und Verbraucher keine Hilfe. Meist stecken dahinter Ausgleichszahlungen in Kompensationsprojekte, deren Berechnungsgrundlagen durchaus fragwürdig sein können. Lebensmittelhersteller sollten diese daher grundsätzlich nicht mehr verwenden.“
Bei einem Drittel der Produkte blieb unklar, auf was genau sich das Werbeversprechen bezieht. „Aussagen wie ‚24 % CO2-Reduzierung‘ sind nicht hilfreich, wenn nirgendwo angegeben ist, ob sich die Einsparung auf die Verpackung bezieht, ob die Herstellung oder das gesamte Produkt gemeint ist“, kritisiert die Expertin. Außerdem wurde keine Vergleichsgröße genannt. Solche ergänzenden Erklärungen fehlten ebenfalls bei einem Drittel der Produkte. Häufig verwiesen die Unternehmen auf weiterführende Informationen im Internet (73 der 87 Produkte). Wesentliche Informationen zur Verständlichkeit von Klima- und CO2-Aussagen gehören jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen direkt auf die Verpackung.
Rechtliche Vorgaben dringend notwendig
Der Marktcheck macht deutlich, dass es ein gesetzliches, standardisiertes Regelwerk einschließlich entsprechendem Kontrollsystem für die Werbung mit Klima- und Umweltaussagen braucht. Das zeigt beispielsweise der Vergleich verschiedener Milchpackungen: Ein Produkt trug lediglich die Angabe „Klimaneutral“ mit Verweis auf „effektiven Klimaschutz“, ein anderes Produkt warb mit Aussagen und Erläuterungen auf allen Verpackungsseiten. Eindeutige Informationen lieferten diese jedoch auch nicht. Eine Einschätzung, welches der Produkte den größten Mehrwert für das Klima bringt, ist so für Verbraucher:innen nicht möglich.
Als vielversprechend bewerten die Verbraucherzentralen zwei Richtlinien zu Umweltaussagen, die die Europäische Kommission aktuell vorbereitet, um rechtliche Lücken zu schließen. Bis die Richtlinien umgesetzt werden und sich damit direkt auf Werbeaussagen auswirken, können jedoch noch Jahre vergehen.
Hintergrund des Marktchecks
In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen im April 2023 Lebensmittel mit Klima- und CO2-Siegeln und Aussagen erfasst. Dazu wurde das Angebot in Discountern, Supermärkten, Biomärkten und Drogeriemärkten in zehn Bundesländern untersucht. Erfasst wurden 87 Produkte, die im Hauptsichtfeld mit Siegeln und Aussagen zu Klima und CO2 warben.
Den ausführlichen Bericht zum aktuellen Marktcheck finden Sie hier. Tipps für eine klimafreundlichere Ernährung gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.