Gefährliche Materialmischungen
Der Marktcheck zeigt, dass die Hersteller unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe für ihre Küchenutensilien verwenden. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe“ oder „Bioplastik“ wurden meist ergänzt. Genannt wurden zum Beispiel Rohstoffe wie „Bambus“ oder „Weizenstroh“. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch häufig unklar. „Damit Verbraucher:innen wissen, womit sie es konkret zu tun haben, müssen die verwendeten Materialien und Rohstoffe klar benannt werden. Unspezifische Worthülsen wie 'pflanzenbasiert' oder 'Bioplastik' reichen dazu nicht aus,“ sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie fordert, dass die genaue Kennzeichnung der Materialien gesetzlich festgeschrieben wird.
Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel abzugeben, die mit ihnen in Kontakt kommen“ erklärt Silber. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird. Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser potenziell schädlichen Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, sagt Silber. „Die Lebensmittelüberwachung muss zukünftig genau hinschauen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen”.
Zu wenige Verwendungshinweise direkt auf dem Produkt
Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben gänzlich. Silber ergänzt: „Kritisch sehen wir es aber auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn diese landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“. Zudem sind die vielen unterschiedlichen Symbole für ein und dieselbe Aussage problematisch. Einigen Symbolen mangelt es an Aussagekraft oder Lesbarkeit. „Eine Vorgabe vom Gesetzgeber zur Verwendung einheitlicher Piktogramme wäre hier wichtig“, so die Expertin.
Nachhaltigkeit als Verkaufsargument
Bei einigen Verbraucher:innen hat gerade der Nachhaltigkeitsaspekt eine kaufentscheidende Bedeutung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen wie „biobasiert“, „umweltfreundlich“, „wiederverwendbar“ oder „nachhaltig“. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend nicht rechtlich definiert. Hersteller können so selbst festlegen, was sie unter dem jeweiligen Begriff verstehen. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen schaffen diese Angaben keine Transparenz. Heike Silber fordert daher, Vorgaben zur Werbung mit Nachhaltigkeit schnellstmöglich im nationalen Recht zu verankern.
Hintergrund
In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien, sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet.
Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte auf dieser Seite.