Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen bedeutenden Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erklärte in seinem Urteil vom 30.01.2025 die von der Allianz verwendete Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors wegen unangemessener Benachteiligung für rechtswidrig (Az 2 U 143/23). Damit war die Allianz nicht berechtigt, auf Grundlage der verwendeten Klausel einseitig die vertraglich zugesagte Rentenhöhe zu kürzen.
Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Allianz geklagt, nachdem diese in Riester-Verträgen den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor und damit die Rentenhöhe reduziert hatte. Die Allianz berief sich dabei auf folgende Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ihr eine nachträgliche Herabsetzung ermöglichen sollte:
„Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können.“
Wie das Gericht in seiner heutigen Pressemeldung ausführt, werde mit dieser Klausel allein das Interesse des Versicherers verfolgt, die Rentenhöhe abzusenken. Die Klausel sehe hingegen nicht vor, dass die Absenkung wenigstens teilweise wieder rückgängig gemacht werde, wenn sich die Verhältnisse wieder nachhaltig besserten. ”Zwar darf der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz die Rente herabsetzen. Allerdings muss er sich dann spiegelbildlich in transparenter Weise dazu verpflichten, die Rente wieder zu erhöhen, wenn die Umstände, die zur Kürzung der Leistung geführt haben, später entfallen“, sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wie das Gericht betont, reiche eine freiwillige Zusage des Versicherers, den Rentenfaktor gegebenenfalls wieder zu erhöhen, nicht aus. Diese müsse sich vielmehr aus den Versicherungsbedingungen ergeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist zugelassen.
Urteil mit weitreichenden Folgen
Bei der hier streitgegenständlichen Treuhänderklausel handelt es sich im Kern um eine Klausel, die in der Branche weit verbreitet ist. Die Allianz hatte den Rentenfaktor für einen betroffenen Riester-Vertrag von 38,74 Euro auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert gesenkt – eine Kürzung um rund 20 Prozent. Als Begründung hatte sie unter anderem die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt. Seitdem hat die EZB ihren Leitzins aber wieder kräftig erhöht. Sie ist aus dem Vertrag heraus aber nicht verpflichtet, die Rentenkürzung zurückzunehmen.
Das OLG Stuttgart entschied nun, dass die Allianz die Klausel in künftigen Verträgen nicht mehr verwenden und sich in laufenden Verträgen nicht mehr auf sie berufen darf. „Das Urteil ist ein Etappensieg. Wir gehen davon aus, dass die Gegenseite in Revision gehen wird und der Bundesgerichtshof (BGH) die aufgeworfenen Rechtsfragen verbindlich für die Branche klären wird“, so Nauhauser weiter.
Verbraucherschützer fordern grundlegende Riester-Reform
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge in Deutschland in ihrer derzeitigen Form nicht verbraucherfreundlich ausgestaltet ist. „Erneut zeigt sich, dass das an eigenen Interessen ausgerichtete Verhalten der Anbieter von Riester-Verträgen direkt zu Lasten der Renten der Sparerinnen und Sparer geht,“ kritisiert Nauhauser.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg setzt sich bereits seit 2011 für ein standardisiertes Basisprodukt in der privaten Altersvorsorge nach schwedischem Vorbild ein, das sich ausschließlich an Verbraucherinteressen orientiert. Angesichts des aktuellen Urteils fordert sie die Politik auf, endlich klare gesetzliche Regelungen zu schaffen, um Verbraucher:innen besser vor einseitigen Vertragsänderungen zu schützen.