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Falsche Angaben täuschen Verbraucher:innen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale geht in zwei Fällen gegen falsche Herkunftsangaben bei Aldi vor
Mann schiebt Einkaufswagen

Vielen Verbraucher:innen ist es wichtig zu wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Darüber hinaus ist auch gesetzlich geregelt, wie Lebensmittelhändler die Herkunft von Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln angeben müssen. Dass dies nicht immer reibungslos klappt, zeigen zwei aktuelle Fälle bei Aldi, gegen die die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich vorgegangen ist.

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Im ersten Fall beanstandete die Verbraucherzentrale die falsche Auszeichnung eines Kürbiskern-Öls: Während das Öl auf dem Preisschild am Regal als „Steirisches Kürbiskernöl g.g.A.“ ausgezeichnet war, fand sich auf Flasche der Hinweis, dass die für das Öl verwendeten Kürbiskerne aus EU-und Nicht-EU Ländern stammten. Somit hätte das Öl nicht als Steirisches Kürbiskern-Öl bezeichnet werden dürfen, da bei diesem Öl die Kürbiskerne nur aus der Region Steiermark und angrenzenden Gebieten Österreichs stammen dürfen. „Verbraucherinnen und Verbraucher verbinden mit dem Begriff Steirisches Kürbiskernöl eine besondere Qualität, für die sie womöglich auch mehr Geld bezahlen würden“, so Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dieses Qualitätsversprechen wird beim Kauf des tatsächlich angebotenen Öls allerdings nicht eingelöst.

Birnen nicht so regional wie versprochen

Neben der Qualität von Lebensmitteln ist für viele Verbraucher:innen Regionalität ein wichtiges Kriterium beim Einkauf. In dem zweiten Aldi-Fall ging es um Birnen, die mit einem auffälligen Schild am Regal als regionales Produkt aus Baden gekennzeichnet waren. Tatsächlich stammten die Birnen jedoch aus den Niederlanden. „Damit werden alle getäuscht, die beim Einkauf Wert auf regionale Produkte legen“, so Holzäpfel, „Aldi muss dafür sorgen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, woher die Lebensmittel stammen.“ Der Hinweis auf die Niederlande war erst auf den zweiten Blick in kleiner Schrift auf dem Etikett der Verpackung erkennbar.

In beiden Fällen mahnte die Verbraucherzentrale Aldi ab und forderte den Konzern zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Da Aldi diese nicht abgeben wollte, reichte die Verbraucherzentrale Klage vor dem Landgericht Freiburg (Birnen) und dem Landgericht Stuttgart (Kürbiskernöl) ein. Beide Verfahren endeten mit einem Anerkenntnisurteil für die Verbraucherzentrale.

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