Seit dem 1. Februar 2024 müssen Metzgereien und Supermärkte mit Frischetheke unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel genauer kennzeichnen. Verbraucher:innen sollen erkennen können, in welchem Land die Tiere aufgezogen und in welchem Land sie geschlachtet wurden. In einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg überprüft, wie die neue Kennzeichnungspflicht umgesetzt wird. Bei den untersuchten Betrieben war viel Luft nach oben.
„Kein Betrieb hat die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung vollständig und korrekt umgesetzt“, fasst Vanessa Schifano, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung die Ergebnisse der Stichprobe zusammen.
Insgesamt warf die Verbraucherzentrale bei acht Betrieben, die unter die neue Kennzeichnungspflicht fallen, einen Blick darauf, wie diese Verpflichtung umgesetzt wird: Unter den Betrieben waren drei Metzgereien und fünf Supermärkte mit Frischetheke. „Bei allen Metzgereien fehlte die Herkunftsbezeichnung komplett,“ so Schifano. Bei den Frischetheken der Supermärkte waren die Informationen mindestens unvollständig. In einem Supermarkt waren nur wenige Produkte gekennzeichnet, in zwei weiteren war zwar an einigen Produkten ein Land angegeben, nicht aber, ob das Tier dort aufgezogen und/oder geschlachtet wurde.
Für Betriebe, die vor allem Fleisch mit gleicher Herkunft verkaufen, besteht die Möglichkeit, mit einem Aushang über die hauptsächlich vermarktete Fleischherkunft zu informieren und Abweichungen am jeweiligen Produkt zu kennzeichnen. Diese Möglichkeit nutzten zwei Supermärkte der Stichprobe. Auf Nachfrage erklärte eine Mitarbeiterin aber, dass diese abweichende Kennzeichnung noch nicht komplett umgesetzt wurde und bei manchem Fleisch noch Hinweise fehlten.
Verbraucher:innen können in solchen Fällen jedoch nicht überprüfen, ob die Kennzeichnung vollständig ist. „Wenn die Kennzeichnungspflicht so umgesetzt wird wie in den Betrieben unserer Stichprobe, führt sie Verbraucherinnen und Verbraucher eher in die Irre anstatt für mehr Transparenz zu sorgen“, kritisiert Schifano.
Regionale Produkte nicht erkennbar
Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen die Regelung selbst. Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die wirklich regional einkaufen wollen, bringt die neue Regelung aus Sicht der Verbraucherzentrale kaum einen Mehrwert. „Da nur das Land der Aufzucht und Schlachtung angegeben werden muss, kann es trotzdem sein, dass ein Hähnchen mehrere Hundert Kilometer Transportweg hinter sich hat, weil es zum Beispiel in Schleswig-Holstein aufgezogen, in Sachsen-Anhalt geschlachtet und in Baden-Württemberg verkauft wurde,“ sagt die Lebensmittelexpertin. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass die Herkunftskennzeichnung noch weiter präzisiert wird.
Wie sich die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht weiter entwickelt, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen. Wenn Verbraucher:innen Verstöße gegen die neue Informationspflicht zur Herkunft von unverpacktem Fleisch feststellen, können sie dies der örtlichen Lebensmittelüberwachung melden. Diese ist für die Kontrolle vor Ort zuständig. Auch die Verbraucherzentrale nimmt Hinweise über fehlende oder falsche Kennzeichnung entgegen.
Hintergrund
Seit dem 01. Februar 2024 muss, laut EU-Recht (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1337/2013), neben Rind nun auch unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel mit Aufzuchtland wie auch Schlachtland gekennzeichnet sein, also z. B. „aufgezogen in Deutschland“ und „geschlachtet in Deutschland“. Ist sowohl das Geburtsland als auch das Aufzucht- und Schlachtland identisch, ist es möglich den Zusatz „Ursprung“ + Land zu verwenden, z. B. „Ursprung Deutschland“. Verarbeitetes Fleisch wie Wurst oder Schinken sind von der Regelung ausgenommen. Weitere Informationen: www.vz-bw.de/node/90952