Anbieter lotsen in teure Coaching-Programme
Auf der Suche nach Hilfe bei ihren partnerschaftlichen Problemen stieß eine Verbraucherin auf das Angebot eines kostenfreien, mehrtägigen Coaching-Seminars zum Thema „erfolgreiche (Liebes-)Beziehung“. Nach problemloser Anmeldung fand ein digitales Erstgespräch in angenehmer Atmosphäre statt. Dabei versicherte die Kontaktperson der Frau eindringlich, dass das Angebot bestens zu ihr passe. Von einem kostenlosen Seminar war aber plötzlich keine Rede mehr, vielmehr riet man zur Buchung eines Acht-Wochen-Programms - Kostenpunkt: 4997 Euro. Im weiteren Gesprächsverlauf fühlte sich die betroffene Verbraucherin zunehmend gedrängt, auf das kostspielige Angebot einzugehen.
„Bei unseriösen Coaching-Programmen verläuft die Kontaktaufnahme oft wie in diesem Fall“, sagt Oliver Buttler, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und erklärt: „Coaches und deren Mitarbeitende locken erst mit übertriebenen Versprechungen, setzen Interessierte dann in persönlichen Gesprächen massiv unter Druck und drängen dazu, ohne Bedenkzeit einen teuren Coaching-Vertrag zu unterschreiben.“ Mittlere vierstellige Beträge für die angepriesenen Programme sind dabei keine Seltenheit.
Coaches drängen auf schnellen Vertragsabschluss und umgehen Widerrufsrecht
Buttler: „Die Anbieter machen in Video-Calls große Versprechungen. Die Coachingunterlagen sind jedoch nichtssagend“. Das Ergebnis enttäuscht daher oft: Betroffene erhalten meist nur aufgezeichnete Videos oder wertlose E-Books, statt der erhofften individuellen Beratung. Und bei den begleitenden Live-Calls oder Chat-Kanälen können auf Grund der großen Anzahl der Teilnehmenden gar nicht alle Personen individuell gehört und betreut werden.
Dazu kommt: Grundsätzlich gilt für Verträge, die telefonisch oder im Internet abgeschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das versuchen unseriöse Anbieter aber gezielt auszuhebeln. „Verbreitet ist die Taktik, Interessierten umgehend – meist allgemein gehaltene – Inhalte zur Verfügung zu stellen, und damit das Erlöschen des Widerrufsrechts zu begründen. Oder die Kontaktpersonen entlocken den Betroffenen die Erklärung, dass diese als Unternehmer agieren würden, etwa weil sie durch das Coaching selbstständig tätig werden könnten“, erklärt Buttler und warnt: „In diesen Fällen heißt es: Finger weg! Denn Unternehmer werden nicht wie Verbraucher:innen rechtlich geschützt, etwa durch das Widerrufsrecht“.
Verbraucherzentrale rät: Angebote gut prüfen und sich im Notfall Hilfe holen
Bei der Suche nach einem passenden Coaching sollten Verbraucher:innen besonders wachsam und kritisch sein. Es gilt: Angebote im Vorfeld gut prüfen, sich mit Freunden oder Familie dazu austauschen und bei verbleibenden Zweifeln am Vertrag rechtlichen Rat zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale holen. Buttler macht deutlich: „Kein Coach hat als Universalgenie die eine Lösung für alle Probleme“, und ergänzt: „Coaching ist kein Ersatz für eine Gesprächs- oder psychotherapeutische Therapie“.
Weitere Informationen erhalten Verbraucher:innen hier:
- Kostenfalle Coaching-Programm: So schützen Sie sich vor unseriösen Angeboten
- Schluss mit Coaching: Wie Sie unliebsame Coaching-Verträge wieder loswerden