Die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf schreibt ältere Menschen mit Telekom-Anschlüssen an, um sie zum Anbieterwechsel zu bewegen. Das Problem: Bei den angesprochenen Verbraucher:innen entsteht nach den uns vorliegenden Beschwerden oft der Eindruck, die Schreiben wären von der Deutschen Telekom, die einen vorteilhaften Tarifwechsel anbieten würde.
Bereits im Sommer dieses Jahres hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Website über die dubiose Masche des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf berichtet: Ältere Menschen wurden von der Firma angeschrieben, um sie dazu zu bewegen, einen neuen Festnetztarif abzuschließen. Da die Betroffenen dachten, dass es sich um ein Schreiben ihres aktuellen Anbieters, der Deutschen Telekom, handeln würde, der ihnen ein günstigeres Angebot unterbreitet, haben sie ein beigefügtes Formular ausgefüllt und zurückgeschickt. Dieses Formular kam jedoch weder von der Deutschen Telekom, noch wollten die Betroffenen einen Anbieterwechsel vornehmen.
„Viele der Angeschriebenen haben uns berichtet, dass sie dachten, der Absender sei ihr bestehender Anbieter, nämlich die Deutsche Telekom“, erklärt Telekommunikationsexperte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Als Betreff wird in diesen Schreiben zuerst die Festnetznummer der Betroffenen aufgeführt, so dass Betroffene dachten, dass die Telekom wegen eines neuen Tarifes schreibt. Von einem Anbieterwechsel war zunächst nie die Rede, im Gegenteil: das Schreiben bewarb lediglich einen neuen Tarif, mit dem neben Anrufen in das deutsche Festnetz auch unbegrenzt kostenfrei Anrufe in die deutschen Mobilfunknetze möglich seien. Dieses Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH zielt klar darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher zu verwirren, um sie in einen neuen Telekommunikationsvertrag zu locken“, so Buttler weiter.
Betroffene denken, Schreiben sei von der Deutschen Telekom
Wenn Betroffene dann auf das Schreiben reagieren, passiert wochenlang erst einmal nichts, so Buttler weiter. Erst wenn sie dann Formulare zur Portierung erhalten, bemerken sie die Täuschung und den ungewünschten Vertragsabschluss. Wer sich daraufhin an die 1N Telecom GmbH wendet und Widerspruch einlegt, erhält eine Schadensersatzforderung in dreistelliger Höhe. Die 1N Telecom GmbH begründete den Anspruch damit, dass die Einrichtung des Anschlusses durch die Rücknahme des Portierungsauftrags zur Rufnummernmitnahme verhindert wurde.
Obwohl die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits mehrfach erfolgreich rechtlich gegen die 1N Telecom GmbH vorgegangen sind, reißen die Beschwerden über dubiose Anschreiben nicht ab. Betroffene können sich weiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg melden und sich unter vz-bw.de/node/69759 darüber informieren, was sie gegen Werbebriefe tun können.