Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment“ am 23. Januar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Beschwerden zu 1N reißen nicht ab

Pressemitteilung vom
1N Telecom GmbH mit Tarifwechsel-Masche auf Kundenfang.
Frau schaut skeptisch auf ein Schreiben
Off

Die 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf schreibt ältere Menschen mit Telekom-Anschlüssen an, um sie zum Anbieterwechsel zu bewegen. Das Problem: Bei den angesprochenen Verbraucher:innen entsteht nach den uns vorliegenden Beschwerden oft der Eindruck, die Schreiben wären von der Deutschen Telekom, die einen vorteilhaften Tarifwechsel anbieten würde.

Bereits im Sommer dieses Jahres hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Website über die dubiose Masche des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf berichtet: Ältere Menschen wurden von der Firma angeschrieben, um sie dazu zu bewegen, einen neuen Festnetztarif abzuschließen. Da die Betroffenen dachten, dass es sich um ein Schreiben ihres aktuellen Anbieters, der Deutschen Telekom, handeln würde, der ihnen ein günstigeres Angebot unterbreitet, haben sie ein beigefügtes Formular ausgefüllt und zurückgeschickt. Dieses Formular kam jedoch weder von der Deutschen Telekom, noch wollten die Betroffenen einen Anbieterwechsel vornehmen.

„Viele der Angeschriebenen haben uns berichtet, dass sie dachten, der Absender sei ihr bestehender Anbieter, nämlich die Deutsche Telekom“, erklärt Telekommunikationsexperte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Als Betreff wird in diesen Schreiben zuerst die Festnetznummer der Betroffenen aufgeführt, so dass Betroffene dachten, dass die Telekom wegen eines neuen Tarifes schreibt. Von einem Anbieterwechsel war zunächst nie die Rede, im Gegenteil: das Schreiben bewarb lediglich einen neuen Tarif, mit dem neben Anrufen in das deutsche Festnetz auch unbegrenzt kostenfrei Anrufe in die deutschen Mobilfunknetze möglich seien. Dieses Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH zielt klar darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher zu verwirren, um sie in einen neuen Telekommunikationsvertrag zu locken“, so Buttler weiter.

Betroffene denken, Schreiben sei von der Deutschen Telekom

Wenn Betroffene dann auf das Schreiben reagieren, passiert wochenlang erst einmal nichts, so Buttler weiter. Erst wenn sie dann Formulare zur Portierung erhalten, bemerken sie die Täuschung und den ungewünschten Vertragsabschluss. Wer sich daraufhin an die 1N Telecom GmbH wendet und Widerspruch einlegt, erhält eine Schadensersatzforderung in dreistelliger Höhe. Die 1N Telecom GmbH begründete den Anspruch damit, dass die Einrichtung des Anschlusses durch die Rücknahme des Portierungsauftrags zur Rufnummernmitnahme verhindert wurde.

Obwohl die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits mehrfach erfolgreich rechtlich gegen die 1N Telecom GmbH vorgegangen sind, reißen die Beschwerden über dubiose Anschreiben nicht ab. Betroffene können sich weiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg melden und sich unter vz-bw.de/node/69759 darüber informieren, was sie gegen Werbebriefe tun können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Schmuckbild

Täuschende Regionalität bei Lebensmitteln

Verbraucherschutz auf Grüner Woche: für mehr Transparenz bei Herkunftsangaben
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 1/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 1/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Schmuckbild

Heizung optimieren

In diesem Podcast dreht sich alles um Heizungsoptimierung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre Heizanlage perfekt einstellen und Energie effizient nutzen - für mehr Komfort und geringere Kosten.