Kostenloses Online-Seminar "Insekten essen?! Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel“ am 27. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Anbieter von E-Scootern und Co. mit rechtswidrigen AGB

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen im Bereich Sharing Mobility
E-Scooter und Fahrräder
  • Bundesweiter Marktcheck nimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 54 Anbietern im Bereich Sharing Mobility unter die Lupe.
  • Bei allen geprüften AGB wurden Rechtsverstöße festgestellt und abgemahnt.
  • Eine außergewöhnlich hohe Zahl an Klauseln ist unwirksam.
Off

Bunt, auffällig und in immer mehr Städten zu finden: Leihfahrzeuge wie E-Scooter, Roller, Fahrräder oder Autos sollen – gemeinschaftlich genutzt – eine umweltfreundliche Ergänzung zu herkömmlichen Verkehrsmitteln sein. Auch wenn die Welt des schnellen und unkomplizierten Teilens immer mehr Anhänger findet, so gestalten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter eher sperrig und undurchsichtig und somit alles andere als verbraucherfreundlich. Im Rahmen eines bundesweiten Marktchecks untersuchten die Verbraucherzentralen daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 54 Anbietern im Bereich Sharing Mobility und stellten zum Teil eklatante Rechtsverstöße in den AGB fest.

AGB aller Anbieter mit Rechtsverletzungen

Alle untersuchten Anbieter wiesen teilweise gravierende rechtliche Mängel in ihren AGB auf. Besonders fiel dabei die Prüfung der AGB eines Unternehmens ins Auge, bei dem die Verbraucherschützer insgesamt 63 unwirksame Klauseln fanden.

Von den abgemahnten Firmen hat rund die Hälfte umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben. Teilweise wurden Klagen eingereicht beziehungsweise das gerichtliche Verfahren bereits erfolgreich abgeschlossen. Einige Anbieter sind mittlerweile insolvent oder haben sich aus dem Geschäftsbereich zurückgezogen, so dass von einer Rechtsverfolgung abgesehen wurde. In wenigen Fällen mussten die Verbraucherzentralen von einer Rechtsverfolgung Abstand nehmen, da die Anbieter ihren Sitz im Ausland haben oder sich die Eigentümerverhältnisse grundlegend geändert hatten.

Unwirksame und skurrile Klauseln

Besonders häufig versuchten die Anbieter, die Haftung pauschal auf Entleihende abzuwälzen – selbst wenn diese nicht schuldhaft gehandelt haben. Insofern forderten viele Anbieter die Rückgabe des Fahrzeugs nur in dem gleichen Zustand wie vor der Nutzung. So hätten Entleihende auch für normale Verschmutzung oder Abnutzung haften sollen. „Im Rahmen der Untersuchung stellten wir zahlreiche pauschalisierte, teilweise massiv überhöhte Schadensersatzforderungen bei Schadensfällen fest“, so Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Außerdem waren hohe, sogenannte Servicegebühren für geringe Verstöße fällig – etwa eine zeitliche Überziehung der Entleihe um wenige Minuten oder falsches Abstellen um nur wenige Meter.“ Zudem wurde versucht, umfangreiche Prüfpflichten vor und während der Nutzung auf Entleihende abzuwälzen. „Auch fanden wir zahlreiche skurrile Klauseln“, so Buttler weiter. Teilweise war das Mitnehmen von Alltagsgegenständen wie Deo und Nagellack untersagt oder es wurde verlangt, in Schadensfällen immer die Polizei zu verständigen. Gerade wenn Entleihende in der eigenen Einfahrt einen kleinen Lackkratzer bei einem Parkunfall verursachen, wären sie laut AGB verpflichtet, sofort den Anbieter zu kontaktieren und zusätzlich die Polizei. Aus Sicht der Verbraucherschützer reicht die Meldung eines Bagatellschadens beim Anbieter mit Beendigung des Entleihvorgangs aus.

Darüber hinaus wurde festgestellt, dass einige Anbieter entweder keine oder fehlerhafte Impressumsangaben machen und in vielen Fällen auch allgemeine Standardklauseln rechtsunwirksam sind. So wollten einige Anbieter entgegen gültigem Recht nicht zulassen, dass Verbraucher:innen im Falle einer Rechtsstreitigkeit wahlweise an ihrem Wohnort oder am Firmensitz klagen können.
Weitere Informationen: https://www.verbraucherzentrale.de/sharing-economy

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Heizung optimieren: Mit diesen 5 Tipps können Sie Kosten sparen

Etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs in Ihrem Haus gehen aufs Heizen und das Erwärmen von Wasser zurück. Ist die Regelung der Heizung nicht optimal eingestellt, kann das höhere Heizkosten oder zu niedrige Temperaturen zur Folge haben.