Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten
Für so genannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln. Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind. Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.
Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen haben dann gegenüber Hauseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften Anspruch auf bauliche Veränderungen.
Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen
Ab Februar wird die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.
Höhere Mehrwertsteuer für Erdgas
Ab Januar soll Erdgas wieder teurer werden: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von 7 auf die davor üblichen 19 Prozent, verteuern sich 2024 die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr.
Effizientere Haushaltsgeräte
Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner für Privathaushalte müssen ab März effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden:
- Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen.
- Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben.
Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.
Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter.