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Änderungen im Energiebereich (Teil 2)

Pressemitteilung vom
Von Balkonkraftwerk bis Haushaltsgeräte: Im Bereich Energie ändert sich 2024 einiges für Verbraucher:innen. Was wird teurer? Was verbessert sich? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale stellt im zweiten Teil des Ausblicks weitere wichtige Neuerungen und Entwicklungen vor.
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Leichtere Inbetriebnahme von Stecker-Solargeräten

Für so genannte Balkonkraftwerke gibt es bald einfachere Regeln. Diese gelten in Folge einer Gesetzesänderung für Geräte bis 800 Watt Leistung. In der Praxis dürfen jedoch erst steckerfertige PV-Anlagen mit mehr als den bisher geltenden 600 Watt Leistung genutzt werden, wenn auch die entsprechenden Elektronormen angepasst worden sind. Anmeldeformalitäten beim Marktstammdatenregister sollen vereinfacht werden und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Zusätzlich soll die Inbetriebnahme auch schon mit einem alten Stromzähler erfolgen können, auch wenn sich dieser potenziell rückwärts drehen könnte.

Stecker-Solargeräte sollen zudem in den Katalog privilegierter Maßnahmen im Rahmen des Miet- und Wohneigentumsrechts aufgenommen werden. Einzelne Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen haben dann gegenüber Hauseigentümer:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften Anspruch auf bauliche Veränderungen.

Geringere Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen

Ab Februar wird die Vergütung für Strom aus Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden, leicht verringert: Von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,11 Cent für Anlagen bis einschließlich zehn Kilowatt Peak (kWp). Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme gewährt.

Höhere Mehrwertsteuer für Erdgas

Ab Januar soll Erdgas wieder teurer werden: Denn mit der Erhöhung des vorübergehend abgesenkten Mehrwertsteuersatzes von 7 auf die davor üblichen 19 Prozent, verteuern sich 2024 die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120 Euro im Jahr.

Effizientere Haushaltsgeräte

Kühlschränke sowie Waschmaschinen und Waschtrockner für Privathaushalte müssen ab März effizienter werden. Die Mindestanforderungen steigen und der Stromverbrauch muss auf dem Energielabel ausgewiesen werden:

  • Bei Kühlschränken ist der Jahres-Stromverbrauch auszuweisen.
  • Bei Waschmaschinen und Waschtrocknern ist der Stromverbrauch für 100 Waschgänge anzugeben.

 

Das Energielabel selbst und die Bewertung in der jeweiligen Effizienzklasse bleiben zunächst unverändert. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu den sparsamsten Modellen. Mehrkosten werden häufig im Laufe des Betriebs durch dann geringere Stromkosten wieder ausgeglichen.

Bei Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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