Der Ärger um den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom GmbH reißt nicht ab. Seit Mitte letzten Jahres melden sich Verbraucher:innen bei der Verbraucherzentrale, die ungewollt einem Vertragswechsel von der Deutschen Telekom zu 1N Telecom zugestimmt hatten. Aktuell suchen viele Betroffene Rat, bei denen sich 1N Telecom nun mit einer hohen Schadensersatzforderung meldet.
Die 1N Telecom schreibt aktuell Verbraucher:innen in Baden-Württemberg an und fordert 419,88 Euro Schadensersatz für eine vorzeitige Vertragsbeendigung. Der Anbieter kündigt den angeblich abgeschlossenen Vertrag u.a. mit der Begründung, dass Verbraucher:innen eine Vertragserfüllung verhindern würden, da sie ihrem bisherigen Dienstleister keinen Auftrag zur Rufnummernmitnahme erteilt hätten. Viele Verbraucher:innen haben jedoch erst durch die Kündigungsbestätigung ihres bisherigen Anbieters, der Deutschen Telekom, realisiert, dass sie ungewollt einen Anbieterwechsel zu 1N Telecom vollzogen haben und stoppten den Wechselvorgang.
„Das Vorgehen von 1N Telecom ist doppelt dreist: Erst werden Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge unter fragwürdigen Bedingungen angedreht. Und wenn sich die Betroffenen dagegen wehren, sollen sie Schadensersatz zahlen“, sagt Erich Nolte, Berater für Telekommunikation und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er rät Verbraucher:innen, nicht voreilig zu zahlen: „Häufig sind diese Forderungen unberechtigt“, so Nolte weiter. Wer eine solche Rechnung bekommt, sollte den Vertrag unbedingt anfechten und nicht sofort zahlen. „Wurde der Vertrag bereits durch Widerruf oder Anfechtung erfolgreich rückgängig gemacht, kann 1N Telecom unserer Auffassung nach keinen Schadensersatz verlangen“, erläutert Nolte.