Der Finanzmarkt steckt voller mehr oder weniger „nachhaltiger“ Angebote. Dabei versuchen verschiedene Anbieter immer wieder, ihre Produkte durch sogenanntes Greenwashing attraktiver zu gestalten. In einem aktuellen Fall ist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen den digitalen Vermögensverwalter Oskar.de GmbH vorgegangen.
Oskar.de bot als Vermögensverwalter seinen Kundinnen und Kunden u.a. Geldanlage auch in „nachhaltige“ ETFs an und bewarb diese mit der Behauptung, für diese „nachhaltige Geldanlage“ würden Unternehmen ausscheiden, die beispielsweise der Umwelt schadeten. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich das Unternehmen nun, die folgende, aus Sicht der Verbraucherzentrale irreführende Werbeaussage künftig zu unterlassen:
„Mit einer Anlage bei OSKAR entscheidest Du Dich automatisch dafür, auch in nachhaltige ETFs zu investieren. Nachhaltige ETFs setzen gezielt auf Unternehmen, die bestimmte Kriterien in Bezug auf Umweltaspekte, Soziales und Unternehmensführung einhalten. Unternehmen, die beispielsweise der Umwelt schaden, Waffen herstellen oder sozial unverantwortlich handeln, scheiden für die nachhaltige Geldanlage aus.“
„Tatsächlich war bei den als nachhaltig beworbenen ETFs auch eine Anlage etwa in Aktiengesellschaften möglich, die zumindest einen Teil ihrer Umsätze aus der Förderung fossiler Brennstoffe oder der Kohleverstromung erzielen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bestimmte Geldanlagen werden zwar anhand von Negativkriterien ausgeschlossen. Die Portfoliozusammensetzung schloss aber Emittenten aus einigen konkret benannten, gemeinhin als eher nicht nachhaltig geltenden Bereichen nicht aus, soweit ein bestimmter Schwellenwert für die Umsatzerlöse aus diesen Bereichen nicht überschritten wurde. Einer der von Oskar.de als nachhaltig aufgeführten ETFs war der „Ishares MSCI Europe ESG screened UCITS ETF“. Die Anlagestrategie des ETF besteht darin, die Wertentwicklung des gleichnamigen Index „MSCI Europe ESG screened“ nachzubilden. In diesem könnten Unternehmen enthalten sein, die einen Teil ihrer Umsätze beispielsweise aus der Kohleverstromung erzielen.
Dieser Fall zeigt, dass es endlich klare Regeln für Werbung mit Nachhaltigkeit braucht. Die Verbraucherzentrale setzt sich daher für ein gesetzliches Kennzeichnungssystem mit hoheitlicher Kontrolle ein.
Hintergrund:
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beschäftigt sich regelmäßig mit dem Thema „Greenwashing bei der Geldanlage“ und hat bereits zahlreiche Unternehmen im Rahmen ihrer Verbandsklagebefugnis abgemahnt und verklagt.
Eine in der Vermarktung von „nachhaltigen“ Geldanlagen weit verbreitete Praxis ist es, nicht nachhaltige Geldanlagen anhand von Negativkriterien bzw. Ausschlusskriterien auszusortieren. Häufig sollen so als problematisch geltende Geschäftsfelder z.B. im Bereich der Förderung fossiler Brennstoffe, der Kohleverstromung oder der Rüstungsindustrie ausgeschlossen werden. Anleihen oder Aktien von Unternehmen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte in problematischen Geschäftsfeldern nicht überschreitet, können aber Teil der „nachhaltigen Geldanlage“ bleiben. „Nach dieser Vorgehensweise würden zum Beispiel Aktien eines kleinen Rüstungskonzerns für die nachhaltige Geldanlage ausgeschlossen werden, während die gemessen am Umsatz viel größere Rüstungssparte eines Megakonzerns nicht zum Ausschluss desselben führt“, so Nauhauser weiter.