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Podcast: "Romance Scams" - So läuft die Abzocke beim Onlinedating

Stand:
Dass die Partnersuche über Dating-Apps und -Webseiten ein reizvolles Angebot für Millionen von Singles ist, steht wohl außer Frage. Aber nicht nur Liebe kann blind machen. Auch bei betrügerischen Angeboten, die romantische Abenteuer versprechen, siegt bei vielen Menschen Herz über Hirn.
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Darum geht es:

Was sind die Maschen unseriöser Datingportale und wie schütze ich mich davor?

Im Expertengespräch erläutern wir die gängigsten Maschen sogenannter Romance Scammer, die ihre Opfer meist über soziale Medien und Chatgruppen zum Abschluss unerwünschter Verträge bei Partnersuche- oder Sextreff-Webseiten verführen. Durch die umfassende Aufklärung darüber, mit welchen - auch psychologischen - Tricks Verbraucher:innen in solche Vertragsfallen gelockt werden, möchten wir betroffene Menschen ermutigen, sich gegen diese Abzocke zur Wehr zu setzen. Hierfür klären wir umfassend über die wichtigsten Verbraucherrechte auf und verraten, wie die Verbraucherzentralen beim Umgang mit Rechnungen oder Mahnungen unseriöser Onlinedating-Anbieter helfen können. 

Diesmal zu Gast: Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Thüringen.

genau genommen - Der Podcast der Verbraucherzentralen wird gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags.

Wir freuen uns über Lob, Kritik und Themenwünsche per E-Mail an podcast@vz-bln.de. Weitere Informationen finden Sie auf verbraucherzentrale.de.

 

Transkript

Ganze Folge zum Nachlesen

Hier klicken, um das Transkript zu öffnen...

Intro:

[00:00:05] Patrick Lohmeier: Wissen Sie, was eine wirklich positive Entwicklung ist? Dass es heutzutage wirklich niemandem mehr unangenehm oder gar peinlich sein muss, die neue Partnerin oder den neuen Partner, vielleicht aber auch eine kurze Affäre oder eine platonische Bekanntschaft über eine Dating-App oder -Webseite kennengelernt zu haben. So schön die Vorstellung von der großen Liebe ist, die quasi per Zufall in das eigene Leben tritt, so fernab ist dies von der alltäglichen Realität vieler Menschen, die eben aufgrund zeitlicher, finanzieller oder gesundheitlicher Einschränkungen gar nicht die Möglichkeit haben, jede freie Minute in die Partnersuche in Clubs, Bars, am Arbeitsplatz oder im Sportverein zu stecken. Gemäß neuester Umfragen nahm fast ein Viertel aller aktuellen Beziehungen in Deutschland bei einem Onlineanbieter ihren Anfang. Bei Nutzer:innen unter 49 Jahren ist der prozentuale Anteil noch höher. Da kann nicht mal mehr der eigene Freundeskreis mithalten, über den noch bis vor einigen Jahren die meisten Partnerschaften zustande kamen. All dies schicke ich nur voraus, um zu unterstreichen: Die Onlinesuche nach der Liebe oder einem erotischen Abenteuer ist mitten im Mainstream. Rund zehn Millionen Menschen in Deutschland sind durchschnittlich bei Parship, Tinder, Lovescout, Lemon Swan, Bumble, ElitePartner und wie sie alle heißen aktiv und sorgen für Umsätze in dreistelliger Millionenhöhe, jedes Jahr. Und wo ein großer Markt und große Gewinne locken, sind Betrüger nicht weit. Also nicht etwa bei den gerade genannten Portalen, sondern im Auftrag unseriöser Onlineanbieter, die die Sehnsüchte ihrer Nutzer ausbeuten, um an ihr Erspartes zu gelangen. Ungleich zum klassischen Bild des Heiratsschwindlers, der sich über Wochen und Monate ins Herz seines (meist weiblichen) Opfers schleicht, bevor er an dessen Vermögen gelangt, arbeiten moderne Love oder Romance Scammer sehr viel effizienter. Denn nicht nur bringen Sie ihre (meist männlichen) Opfer vergleichsweise schnell um ihr Geld, sie tun dies auch noch auf gar nicht sooo eindeutig kriminelle Weise und nutzen dabei auch die Scham der Geschädigten gezielt für ihren finanziellen Vorteil aus. Wie genau, das weiß mein Kollege Ralf Reichertz, der sich bei der Verbraucherzentrale Thüringen seit vielen Jahren mit Love Scams jeder Art beschäftigt, jede Masche dieser Abzocker kennt, aber auch weiß, was man ihnen entgegensetzen kann. Sie hören genau genommen – der Podcast der Verbraucherzentralen, mein Name ist Patrick Lohmeier und ich freue mich darüber, dass Sie uns für die kommende halbe Stunde Ihr Herz und Gehör schenken.

 

Expertengespräch:

[00:02:33] Patrick Lohmeier: Heute spreche ich mit Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen über Abzocke durch Dating-Portale. Hallo Ralf!

[00:02:40] Ralf Reichertz: Hallo Patrick, schöne Grüße aus Erfurt.

[00:02:42] Patrick Lohmeier: Schöne Grüße von Berlin nach Erfurt.

[00:02:44] Ralf Reichertz: Vielen Dank.

[00:02:46] Patrick Lohmeier: Es wäre toll, wenn du ein paar Worte darüber verlieren könntest, was du bei der Verbraucherzentrale Thüringen im schönen Erfurt machst.

[00:02:52] Ralf Reichertz: Natürlich, ich arbeite nun schon seit fast 30 Jahren bei der Verbraucherzentrale Thüringen und bin dort für den Bereich Verbraucherschutz zuständig. Das bedeutet, dass ich sicherstellen muss, dass unsere Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand sind, was Gerichtsentscheidungen betrifft, und natürlich auch viele Anfragen aus den Beratungsstellen bei mir landen. Darüber hinaus gehört es zu meinen Aufgaben, zu überlegen, wie man mit bestimmten Situationen umgehen kann, Warnungen herauszugeben und Informationen zu verbreiten. Das ist sozusagen mein Job, und das mache ich nun schon seit fast 30 Jahren.

[00:03:23] Patrick Lohmeier: Heute sprechen wir über das, was ich umgangssprachlich als "Datingportal-Abzocke" bezeichnet habe. Aber man könnte es auch formeller als "unseriöse Dating-Plattformen" bezeichnen. Um den Einstieg zu finden, sollten wir vielleicht zunächst einmal klären, was im Zusammenhang mit Dating-Websites und Verbraucherschutz als "unseriös" betrachtet werden kann. Denn nur weil ich nach Monaten oder Jahren noch nicht die vermeintliche Partnerin oder den Partner fürs Leben gefunden habe, ist ein Anbieter im Bereich Liebe und Kontakte nicht unbedingt unseriös. Also, worüber sprechen wir hier, wenn wir im Kontext, in dem wir uns befinden, von "unseriös" sprechen?

[00:03:56] Ralf Reichertz: Also bei unseriösen Dating-Portalen und ähnlichen Plattformen, die wir hier haben, geht es einfach darum: Wie wird der Kontakt mit den Verbrauchern zustande? Wir wird versucht, mit den Leuten in Kontakt zu treten? Dabei geht es in der Regel nicht immer seriös zu. Natürlich gibt es, wie du schon sagst, auch seriöse Dating-Portale. Man schaut sich die Internetseite an, bekommt einen Überblick über die Rechte, meldet sich dort an, und dann kann man entweder mit anderen Leuten chatten oder sie auf der Seite kennenlernen. Oder aber man geht vielleicht auch zu Organisationen, bei denen man Partnervermittlungsverträge abschließt. Das sind also Dinge, die seriös sind und bei denen man im Zweifel auch ohne Probleme vorgehen kann. Aber hier läuft es anders, weil die Betreiber genau wissen, dass ihre Seiten, zu denen die Leute gehen, sie ihrem Portal halten müssen, sonst würden die Nutzer dort nicht bleiben. Wenn die Seite nicht seriös ist, würden die Nutzer sehr schnell abspringen, weil sie merken würden, dass die Erwartungen und Versprechungen, die während des Chats oder in irgendeiner Form gemacht wurden, nicht erfüllt werden. Aber ich denke, wir werden das noch genauer behandeln, wie genau das abläuft.

[00:05:21] Patrick Lohmeier: Das kann ich nachvollziehen. Deswegen werde ich mit äußerster Vorsicht die folgende Frage stellen, weil sie oft ein wenig spekulativ ist und in Richtung Psychologie geht. Dennoch bist du täglich mit solchen Menschen konfrontiert, die Opfer von sogenannten "Romance Scams" werden. Daher möchte ich fragen: Kann man so etwas wie einen Opfertypus skizzieren? Mit anderen Worten, wer sind die typischen Menschen, die zu dir kommen und sagen: "Mir ist gerade etwas sehr Unangenehmes auf einer vermeintlichen Dating- oder Sextreff-Plattform passiert"?

[00:05:52] Ralf Reichertz: Also, seit den Neunzigern, seitdem ich bei der Verbraucherzentrale bin, haben wir festgestellt, dass Menschen, die Probleme mit sozialen Kontakten haben – Menschen, die schüchtern, zurückhaltend oder generell schwerfällig im Aufbau von Beziehungen sind – oft zu uns kommen, wenn es um Probleme mit Partnervermittlungen geht. Sie suchen einen Weg, um jemanden kennenzulernen, da sie Schwierigkeiten haben, auf andere zuzugehen oder Beziehungen zu knüpfen. Für sie scheint dies der vermeintlich effektivste Weg zu sein. Es ist nicht vermessen, anzunehmen, dass es sich in den meisten Fällen um Männer handelt, die in solche Situationen geraten. Tatsächlich kommen hauptsächlich Männer zu uns in die Beratung und fallen auf solche Betrügereien herein. Mir fällt keine einzige Frau ein, die in einem solchen Fall zu uns gekommen ist. Andererseits sollten wir bedenken, dass die Zielgruppe in der Regel Menschen ab 40 oder 50 Jahren umfasst. Es gab jedoch auch Fälle von Personen, die jünger als 20 waren. In solchen Fällen ist es oft sehr peinlich, und manchmal kommen sogar die Eltern zur Beratung. Es geht also um Personen, die oft mit Schwierigkeiten im Leben zu kämpfen haben.

[00:07:34] Patrick Lohmeier: Ich möchte kurz einschieben, dass wir heute nicht über sogenannte Heiratsschwindler und deren Betrugsmaschen sprechen. Diese handeln in der Regel als Einzeltäter oder in organisierten Banden. Wir sprechen heute über Unternehmen mit Webseiten oder Plattformen, die Dienstleistungen wie Dating, Partnervermittlung oder Sextreff anbieten. Aber um konkret zu werden, kannst du uns bitte die häufigsten Betrugsmaschen nennen, denen du in deiner Arbeit begegnest?

[00:08:08] Ralf Reichertz: In der Regel ist es so, dass die Verbraucher nie direkt auf der Seite waren, auf der sie sich vermeintlich angemeldet haben. Die Leute werden stattdessen oft in Chats oder auf Social-Media-Plattformen von anderen Personen, meistens Frauen, angesprochen. Über die Plattform oder das Chat-Tool tauscht man Nachrichten aus. Dann werden die Leute dazu gebracht, irgendwann einmal einen Link anzuklicken. Nach einer Weile kommt von der anderen Seite die Aufforderung: "Eigentlich möchte ich dich mal sehen. Möchtest du mich nicht auch sehen und kennenlernen?" Dann wird vorgeschlagen: "Schick doch mal den Link." Die Personen klicken darauf, weil dann könne man sich sehen. Dies ist die übliche Vorgehensweise, um an die Leute heranzukommen. Wie gesagt, wir reden hier über betrügerische Angelegenheiten. Wir hatten es in keiner einzigen Situation mit Leuten zu tun, die direkt auf die Seiten gehen und sich bewusst anmelden.

[00:09:14] Patrick Lohmeier: Ich habe Ähnliches von meinen Kollegen gehört, die sich mit solchen Fällen in der Rechtsberatung beschäftigen. Jetzt interessiert mich natürlich brennend, was passiert dann, wenn jemand den Link anklickt, in der Hoffnung, mehr über die Person zu erfahren, mit der er gerade chattet. In den meisten Fällen ist es ja eine Frau. Wohin führt dieser Link normalerweise?

[00:09:38] Ralf Reichertz: Dieser Link, den die Leute anklicken – und das tun sie alle, da sie ja glauben, mit der Person, mit der sie lange gechattet haben, verbunden zu sein – führt sie zu einer Internetseite. Dort werden sie aufgefordert, ihre E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Handynummer usw. einzugeben. Dann müssen sie auf "Weiter" klicken. In den meisten Fällen passiert dann nicht viel. Die Verbraucher denken oft, dass etwas abgestürzt ist oder ähnliches. Ich habe jedoch noch keinen Fall gehört, in dem die betroffene Person tatsächlich Kontakt mit dieser Seite aufgenommen hat. Nach etwa 14 Tagen bis 3 Wochen kommt dann das böse Erwachen: Eine Rechnung wird zugestellt. Sie sollen angeblich einen Vertrag abgeschlossen haben, der sie für mehrere Monate oder sogar zwei Jahre an eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bindet. Monatlich sollen sie einen bestimmten Betrag von monatlich 50, 60 oder mehr Euro bezahlen, um den Dienst zu nutzen. Die Verbraucher sagen jedoch, dass sie sich nirgendwo angemeldet haben und kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen haben. Sie können sich nicht einmal daran erinnern, so etwas getan zu haben. Das Dilemma besteht darin, dass die Leute auf eine Seite gelangen, indem sie den Link anklicken, und dort nur einfache Schritte durchgehen. Dann erhalten sie plötzlich eine Rechnung. Diese Rechnung weist sogar eine tatsächliche Domain auf, auf der das betreffende Unternehmen eine Internetseite hat. Wenn man die Domain von Hand eingibt, gelangt man zu einer professionell gestalteten Seite, auf der alle rechtlichen Aspekte eingehalten sind. Die Verbraucher fragen sich dann: "Wo liegt das Problem? Wie konnte ich nicht bemerken, dass ich mich hier angemeldet habe und ein Abonnement abgeschlossen habe?" Die Betroffenen sagen immer wieder: "Ich war jedoch nicht auf dieser Seite, ich kenne sie überhaupt nicht, sie ist für mich neu."

[00:11:41] Patrick Lohmeier: Diese 14 Tage Wartezeit, von der du gerade gesprochen hast, bis die Rechnung eintrifft, sind also bewusst gewählt, oder?

[00:11:50] Ralf Reichertz: Das kann man sagen. Die Wartezeit dient natürlich dazu, die Widerrufsfrist zu versäumen, sodass die Argumentation lautet: Du hast die Widerrufsfrist verpasst, weil du die Leistung bereits erhalten oder nutzen konntest, und du kannst jetzt keinen Widerruf mehr erklären. Es gibt jedoch noch tückischere Vorgehensweisen. Um es so auszudrücken: Neben dem Anklicken des Links haben wir auch viele Fälle, in denen Personen zu uns kommen und sagen, dass ihnen zusammen mit der Rechnung ein Bild zugeschickt wurde. Dieses Bild wurde angeblich von ihnen in den Account hochgeladen, den sie auf der Plattform eingerichtet haben. Oder es wurde von ihnen hochgeladen, um von anderen gesehen zu werden. Doch ich habe nie ein Bild hochgeladen. Ich kann mich wirklich nicht daran erinnern, jemals ein Bild hochgeladen zu haben, geschweige denn das Bild, das mir hier vorgehalten wird. Hier gerät man in ein weiteres Dilemma. Wenn jemand das Bild prüft und sagt, dass die Person auf dem Bild zu sein scheint, fragt man sich, wie bitte soll man an dieses Bild herankommen, das auf der Rechnung abgebildet ist? In der Regel dürfte es so sein, dass die Leute früher einmal Bilder in sozialen Netzwerken hochgeladen haben oder jemand anderes ein Bild hochgeladen hat. Dann wurde es vermutlich aus anderen Bildern herausgeschnitten und dort eingefügt. Heutzutage ist das wirklich ziemlich einfach zu machen. Ein Höhepunkt war tatsächlich ein Fall, den ich hatte, bei dem ein Verbraucher behauptete, er hätte das nicht getan. Er fragte, wie er bitte ein Bild von sich hochladen solle, auf dem er mit Mund- und Nasenschutz abgebildet ist, wenn er jemanden kennenlernen möchte. "Was soll das bitte bringen? Man kann mich darauf überhaupt nicht erkennen oder ich bin sehr schlecht erkennbar." Auf ein solches Bild würde niemand reagieren. Das war tatsächlich auch ein Fall, bei dem ein Bild mit Mund- und Nasenschutz verwendet wurde.

[00:13:54] Patrick Lohmeier: Ja, das ist natürlich absurd. Allerdings muss man beachten, dass der Weg zu einem Nutzerfoto relativ kurz ist, insbesondere wenn diese Betrugsmasche in einem sozialen Netzwerk beginnt, etwa bei Facebook oder Instagram. Dort gibt es zahlreiche Fotos von Nutzern, die Betrüger und unseriöse Anbieter einfach verwenden können.

[00:14:15] Ralf Reichertz: Genau, das ist einfach, und das ist wichtig, den Leuten zu erklären. Es gilt, ihnen die Angst zu nehmen und ihnen zu zeigen, wie sie sich wehren können. Verbraucher sind oft verunsichert darüber, wie sie auf solche Rechnungen reagieren sollen.

[00:14:30] Patrick Lohmeier: Wie reagieren wir als Verbraucherzentralen auf solche Fälle? In welchen Situationen können wir Hilfe leisten, und wann sind wir vielleicht machtlos?

[00:14:41] Ralf Reichertz: In den meisten Fällen, mit denen wir konfrontiert werden, können wir den Verbrauchern guten Rat geben, wie sie sich dagegen wehren können. Zunächst einmal versuchen diese unseriösen Anbieter oft, Mahnbescheide zu verschicken, um das Geld einzutreiben. Es kommt auch vor, dass sie tatsächlich vor Gericht ziehen. Wir hatten bereits Fälle, in denen Verbraucher hier in Thüringen vor das Obergericht gezogen sind und den Prozess gegen den Anbieter gewonnen haben, weil sie sich gewehrt haben. Warum haben sie den Prozess gewonnen? In den meisten Fällen behaupten die Unternehmen, also die Portalbetreiber, dass der Verbraucher sich bei ihnen angemeldet hat. Sie sagen: "Wir haben deine IP-Adresse gespeichert. Du hast dich zu der Zeit bei uns angemeldet." Doch die gespeicherte IP-Adresse ist alleine ohne Zuordnung zum Internetanschluss nicht aussagekräftig. Das bringt letztendlich nichts. Dann müsste bitteschön auch der Internetprovider oder der Anbieter überprüfen, welchem Anschluss zu dieser Zeit die IP-Adresse zugewiesen war. Deshalb ist diese Aussage eigentlich nutzlos und wertlos für das Unternehmen. Ein weiterer Punkt ist, dass im Verfahren selbst die Unternehmen ein leeres Formular vorgelegt haben, das der Verbraucher angeblich ausgefüllt haben soll. Das ist jedoch auch nicht aussagekräftig, da es kein Scan dessen ist, was der Verbraucher angeblich eingetragen hat. Es ist definitiv wertlos und unbrauchbar. In einem konkreten Fall, den ich vor Augen habe und bei dem wir als Verbraucherzentrale involviert waren, hatten sie keinerlei brauchbare Beweismittel vorgelegt. Daher hat der Verbraucher am Ende den Prozess gewonnen, da der Unternehmer verpflichtet ist nachzuweisen, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, was er nicht konnte. Die Unternehmer versuchen oft, eine Drohkulisse aufzubauen, indem sie behaupten, alles sei dokumentiert und ein Mahnbescheid sei bereits vorbereitet. Doch wenn man genauer hinschaut und den Nachweis einfordert, kommt meistens wenig bis gar nichts. Das deutet darauf hin, dass sie möglicherweise auf diejenigen setzen, die stark unter Druck geraten und daher bezahlen.

[00:17:32] Patrick Lohmeier: Ja, das glaube ich auch. Besonders in einem Bereich wie dem Liebesleben sind Menschen oft dünnhäutig. Ich habe vorhin bereits über das Geschäft mit der Liebe gesprochen, und ich denke, viele Menschen sind in dieser Hinsicht sehr emotional. Diese Anbieter nutzen oft deren Schamgefühl aus. Es ist vielen doch peinlich, darüber zu sprechen oder sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden, geschweige denn im Freundes- oder Familienkreis darüber zu berichten. Das kann natürlich zu einem Problem werden bei der Bekämpfung solcher Anbieter.

[00:18:04] Ralf Reichertz: Natürlich, denn tatsächlich empfinden viele Verbraucher Scham. Selbst diejenigen, die zu uns kommen, bitten darum, dass ihre Situation vertraulich bleibt. Für uns kann es manchmal schwierig sein, Namen von Anbietern zu nennen, insbesondere wenn der Verbraucher keine Unterlagen oder Zeugen hat. In solchen Fällen, in denen wir eine gerichtliche Auseinandersetzung haben, kann es schwierig sein, die Angelegenheit zu beweisen. Oftmals geben die Verbraucher an, dass sie informiert werden wollen und wissen möchten, was sie tun können. Allerdings möchten sie nicht unbedingt in einem Verfahren involviert sein, falls es zu rechtlichen Schritten kommt. Wir stehen auch vor der Situation, dass unsere Beraterinnen und Berater einschätzen müssen, wem sie bestimmte Fragen stellen können und wem nicht. Zum Beispiel, wenn wir Warnungen herausgeben und die Presse darauf aufmerksam wird, fragt die Presse oft nach betroffenen Verbrauchern für Interviews. Doch manche Verbraucherinnen und Verbraucher können aus Schutzgründen nicht öffentlich auftreten. Unsere Aufgabe ist es, die Verbraucher vor solchen Situationen zu schützen, in denen sie möglicherweise an den Pranger gestellt werden könnten. Das bedeutet, dass wir sehr sorgfältig auswählen müssen, welche Fälle wir in die Öffentlichkeit bringen können. Letztendlich bleibt nur eine begrenzte Anzahl von Verbrauchern übrig, die für eine Meldung in Frage kommen. Das ist für uns sicherlich ein Dilemma, aber es erfordert einen anderen Ansatz. Wir müssen prüfen, ob wir rechtliche Schritte gegen die Anbieter einleiten können, wenn diese bestimmte Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen oder Informationspflichten nicht einhalten. Auf diese Weise versuchen wir, im Sinne der Verbraucher positive Veränderungen zu bewirken. Es wäre sehr problematisch, wenn wir eine Pressemitteilung mit Namensnennung veröffentlichen und später feststellen, dass wir bestimmte Regeln nicht eingehalten haben. Wir dürfen keinesfalls in die Situation geraten, eine Gerichtsentscheidung zu erhalten, die unsere Vorgehensweise in Frage stellt und darauf hinweist, dass wir uns nicht an die Gesetze gehalten haben.

[00:20:17] Patrick Lohmeier: Verstehe. Nun, ich habe eine wohl eher naive Frage aus juristischer Sicht. Ich habe mir einmal exemplarisch einen solchen Anbieter angesehen und mich gefragt, ob hinter dieser Bezahlschranke ein echtes Angebot steht. Mit anderen Worten, wenn man sich einloggt und die monatlichen 50 € zahlt, gibt es wirklich ein Angebot an Single-Frauen und -Männern, die auf der Suche nach der großen Liebe sind? Meine persönliche Einschätzung lässt mich zu dem Schluss kommen, dass dies eher nicht der Fall ist. Ist das ein juristischer Angriffspunkt? Gibt es möglicherweise gar kein echtes Angebot?

[00:21:03] Ralf Reichertz: Das ist eine interessante Frage. In der Vergangenheit hatten wir tatsächlich ähnliche Situationen, besonders in den frühen 2000er Jahren, als Unternehmungen im Internet sogenannte untergeschobene Verträge und Abofallen verwendeten, bevor wir klare Widerrufsregelungen oder Anmeldebuttons hatten. In solchen Fällen hatten wir oft festgestellt, dass hinter den Internetseiten nur sehr begrenzte Informationen standen, die den Preis nicht wert waren. Es gab Gerichtsentscheidungen, die feststellten, dass solche Praktiken sittenwidrig waren, da sie gegen die guten Sitten verstoßen haben. Obwohl ich mir das von dir angesprochene Portal nicht kenne, vermute ich doch, dass das Modell dahinter möglicherweise darauf abzielt, die Nutzer zu Zahlungen zu bewegen, vielleicht sogar Verträge zu beenden und Schadensersatzansprüche zu begleichen, anstatt wirklich ernsthaft Partnervermittlung anzubieten. Das eigentliche Ziel scheint nicht primär darin zu bestehen, tatsächlich Partner für die Nutzer zu finden. Einige Verbraucher, die zu uns kommen, geben an, dass sie auf der Seite waren und sich eingeloggt haben. Allerdings sind sie oft im Dilemma, wenn es darum geht, zu bestreiten, einen Vertrag abgeschlossen zu haben, besonders wenn sie sich tatsächlich angemeldet haben. Ich stimme deiner Vermutung zu, dass die Informationen, die hinter der Bezahlschranke stehen, möglicherweise nicht den Wert haben, den man dafür bezahlen soll. Es erinnert mich teilweise an Partnervermittlungs-Institute aus den Neunzigern. Wir hatten damals wirklich zahlreiche Fälle, in denen Verbraucher zu uns kamen und erzählten, dass sie einen Vertrag mit diesen Instituten abgeschlossen hatten. Sie waren entweder selbst dort gewesen oder hatten sich angemeldet. Dann mussten sie jedoch feststellen, dass die vorgeschlagenen Partner entweder nicht mehr lebten, bereits wieder verheiratet waren oder sich in anderen Partnerschaften befanden. Die ganzen Vorschläge waren also völlig wertlos für die Verbraucher.

[00:23:32] Patrick Lohmeier: Genau, es scheint tatsächlich so, als ob es für die Anbieter in diesem Bereich überhaupt keine Notwendigkeit gibt, ein reales Angebot anzubieten. Stattdessen reicht es offenbar aus, attraktive Fotos, die möglicherweise gekauft wurden, auf die Webseite zu stellen und zu behaupten, dass man hier theoretisch die abgebildeten Menschen oder ähnliche Menschen treffen kann. Das liegt natürlich weit entfernt von einem echten Angebot. Würde es sich hier beispielsweise um einen Anbieter handeln, der online Bücher verkauft, könnte man ihn juristisch in die Verantwortung nehmen, wenn er ein Buch verkauft, das er überhaupt nicht auf Lager hat und keinerlei Versand betreibt. Praktisch verkauft er also nur heiße Luft.

[00:24:12] Ralf Reichertz: Ja, das stimmt. Man könnte durchaus rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, wenn man das nachweisen kann. Es wäre möglich, solche Anbieter anzugehen, indem man die Inhalte prüft. Das gestaltet sich natürlich etwas schwierig. Es wäre theoretisch machbar. Einzuschätzen, ob die dort geltend gemachten Kosten gerechtfertigt sind, ist jedoch komplex, wie bereits erwähnt, aufgrund der fehlenden Transparenz in den Angeboten. Es gibt auch Rechtsprechung zu einem ganz anderen Thema, nämlich zu Partnersuchenden in Zeitungen. Wenn jemand beispielsweise sagt: "Ich bin Monika, 23 Jahre alt, und suche einen Partner. Wenn du mich kennenlernen möchtest, wende dich an das angegebene Institut." In der Regel ist dann folgendes passiert oder passiert es immer noch: Die Leute, die sich an die angegebene Telefonnummer gewendet haben, wurden darüber informiert, dass die Person, die sie kennenlernen möchten, bereits in einer Partnerschaft ist. Stattdessen wurde ihnen ein anderer potenzieller Partner vorgeschlagen, und es wurde angeboten, zu ihnen nach Hause zu kommen und über die verschiedenen Optionen zu sprechen. In vielen Fällen haben die Menschen dann in ihrer Wohnung Verträge abgeschlossen. Dies stellt die Offline-Variante dar. Ähnlich verhält es sich auch in der Online-Welt. In der Online-Welt kann man davon ausgehen – und muss wohl davon ausgehen –, dass die Personen, mit denen man im Netz chattet, in vielen Fällen lediglich versuchen, Personen anzulocken, die auf den bereitgestellten Link klicken. Ob tatsächlich eine Frau dahintersteckt, wenn man als Mann mit jemandem chattet, der sich als Frau ausgibt, ist ein großes Fragezeichen. Die Verbraucher, die sich an uns wenden, haben nie ein Bild von der Person gesehen, mit der sie chatten. Es könnte sich um ein fiktives Bild oder sogar ein von einer KI erstelltes Bild handeln. In der heutigen Zeit ist vieles möglich. Man sollte sich bewusst sein, dass wir hier auch über andere Arten von Chats sprechen, beispielsweise Erotik-Chats. In solchen Fällen haben wir auch immer wieder Verbraucher, die sich bei uns melden und berichten, dass sie mit Personen in solchen Chats interagiert haben, die sie nie gesehen haben. Die Frage, ob die Person, mit der man im Chat spricht, tatsächlich eine Frau oder ein Mann ist, bleibt oft unbeantwortet. Es könnte sich auch um jemanden handeln, der dafür bezahlt wird, im Namen einer anderen Person zu chatten.

[00:26:42] Patrick Lohmeier: Genau aus diesem Grund hatte ich zu Beginn bereits zusätzlich zu Dating-Plattformen auch sogenannte Sextreff-Portale angesprochen. Die Übergänge sind fließend, und in der Vorbereitung haben wir uns zwei, drei mutmaßlich unseriöse Seiten angesehen. Obwohl die offiziell unter dem Begriff "Dating" lief, ließen sich aufgrund der Gestaltung bereits deutliche Hinweise darauf erkennen, dass der inhaltliche Schwerpunkt in eine spezifischere, etwas andere Richtung geht. Hierbei handelt es sich also nicht mehr um die Suche nach der großen Liebe, könnte man sagen.

[00:27:12] Ralf Reichertz: Absolut.

[00:27:12] Patrick Lohmeier: Abschließend und äußerst wichtig – dafür sind wir ja als Verbraucherzentralen da, insbesondere du – meine Frage: Welche grundlegenden Tipps und Vorsichtsmaßnahmen würdest du im Zusammenhang mit Online-Dating empfehlen?

[00:27:25] Ralf Reichertz: Das Erste, was ich jedem raten würde, der auf Partnersuche ist, ist zu überlegen, ob es vielleicht andere Möglichkeiten gibt, Menschen kennenzulernen. Das ist etwas, was wir den Menschen bereits seit 30 Jahren empfehlen. Möglicherweise Mitglied in einem Sportverein zu werden oder sich anderweitig in sozialen Einrichtungen zu engagieren, um auf direktem Weg Menschen kennenzulernen. Vielleicht kann daraus sogar eine Partnerschaft entstehen. Wenn das nicht funktioniert oder nicht in Frage kommt, und man sich auf Onlineseiten begibt, sollte man sehr genau prüfen, welche Vereinbarung man eingehen würde, wenn man beispielsweise über einen Chat kontaktiert wird und dazu aufgefordert wird, sich irgendwo anzumelden. Alle Alarmglocken sollten läuten, wenn man aufgefordert wird, seinen Namen, seine Adresse und möglicherweise auch seine Telefonnummer oder Handynummer einzugeben. Dies könnte bedeuten, dass man unbemerkt in einen Vertrag gerät. Wenn ich auf diese Weise jemanden kennenlernen möchte und vorschlage, sich auf einen Kaffee zu treffen, ergibt es keinen Sinn, sich zunächst über einen Link anmelden zu müssen. Wenn man auf solche Tricks hereingefallen ist, sollte man im Hinterkopf behalten, dass man ein Widerrufsrecht hat. Anbieter versuchen oft, zu behaupten, dass man auf sein Widerrufsrecht verzichtet habe. Man sollte jedoch beachten, dass selbst wenn man angibt, dass man sofort die volle Leistung des Unternehmens haben möchte, der Unternehmer bis zum Ablauf der Widerrufsfrist oder bis zum Widerruf keine volle Leistung erbracht hat. Besonders bei Chat-Portalen, wo man mit anderen Personen schreibt, um sie kennenzulernen, trifft das definitiv nicht zu. Ein Beispiel: Wenn der Vertrag über zwei Jahre läuft, kann der Unternehmer erst nach Ablauf der zwei Jahre sagen, dass er seine Leistung erbracht hat und der Vertrag somit nicht mehr widerrufen werden kann. Daher sollte man sich nicht von Aussagen wie "Du kannst nicht widerrufen, weil du auf deine Widerrufsrechte verzichtet hast" einschüchtern lassen. Stattdessen sollte man die Unterlagen überprüfen und im Zweifelsfall in eine Verbraucherberatungsstelle gehen, um prüfen zu lassen, was genau dahintersteckt. Oft wird man feststellen, dass die Behauptungen der anderen Seite nicht stichhaltig sind.

[00:30:01] Patrick Lohmeier: Alles richtig. Und wenn heute einmal, zweimal gekichert wurde – vor allem meinerseits – in den letzten 30 Minuten dann nur über die Dreistigkeit einiger unseriöser Anbieter und keinesfalls über das Leid deren Opfer. Das möchte ich nochmals ausdrücklich betonen. Bei den Verbraucherzentralen sind solche Fälle immer willkommen. Unsere Kolleginnen und Kollegen kümmern sich mit großem Verständnis und Mitgefühl um derartige Themen. Also bitte keine falsche Scham, kommen Sie gerne vorbei und lassen Sie sich beraten.

[00:30:22] Ralf Reichertz: Ganz genau. Das kann ich nur unterstützen. Niemand braucht Angst zu haben, dass Informationen weitergegeben werden und Familienangehörige oder andere Personen davon erfahren. Diese Angst ist wirklich unbegründet. Unser Selbstverständnis ist es, dass Gespräche vertraulich bleiben, wenn Verbraucher zu uns in die Beratung kommen. Unser Anliegen ist es, den betroffenen Personen Mut zu machen. Sie zu ermutigen, sich zu wehren und sich nicht alles gefallen zu lassen. Selbst wenn wir der Meinung sind, dass die Erfolgschancen gering sind, werden wir nicht den Verbrauchern sagen, dass sie es aufgeben sollen. Stattdessen werden wir die Situation prüfen, realistisch einschätzen und gemeinsam an das Problem herangehen. Ich möchte betroffenen Menschen wirklich ans Herz legen, sich nicht einschüchtern zu lassen, sondern sich zu wehren.

[00:31:09] Patrick Lohmeier: Genau so ist es. Vielen Dank, Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen, für deine Expertise, deine Zeit und dein Mitgefühl, mit dem du diesen Themen begegnest. Ich glaube, das ist auch nicht unwichtig. Vielen Dank dafür.

[00:31:26] Ralf Reichertz: Danke nochmals ganz herzlich für die Einladung.

 

Outro:

[00:31:34] Patrick Lohmeier: Vielen Dank an alle Menschen, die die Produktion dieser Podcastreihe ermöglichen. Und natürlich möchte ich mich bei Ihnen für Ihr Interesse an unserem heutigen Thema bedanken. Viele weitere Folgen von genau genommen können Sie in so gut wie allen Podcatchern und Audio Apps hören, wo Sie uns kostenlos abonnieren können. Wenn Sie uns bereits bei Spotify, Apple Podcast oder Audible hören und Ihnen unser Format gefällt, bewerten Sie uns doch mit ein paar Sternchen. Oder: empfehlen Sie uns weiter. So oder so freue ich mich über Ihren Zuspruch. Weitere Informationen rund um Abzocke jeder Art und ihre Verbraucherrechte finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de. In ein paar Tagen hören wir uns mit einer Podcastfolge zu einem anderen spannenden Thema wieder. Bis dahin erreichen Sie mich für Feedback und Themenwünsche per E-Mail an podcast@vz-bln.de. Dies war genau genommen – Der Podcast der Verbraucherzentralen, mein Name ist Patrick Lohmeier und freue mich aufs Wiederhören.

 

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