Kostenloses Online-Seminar "Sparen beim Einkaufen und Essen" am 24. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Keine Nutzungsentschädigung beim Ersatz defekter Geräte

Stand:
Seit Dezember 2008 ist es verboten, Geld für die Nutzung defekter Geräte nach Ersatzlieferung zu verlangen. Die jahrelange Praxis in Deutschland, Kund:innen zur Kasse zu bitten, wurde vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesgerichtshof verboten.
Mann sitzt vor defektem Fernsehgerät

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie in der gesetzlichen Gewährleistung ein defektes gegen ein neues Gerät austauschen, darf Ihnen der Händler keine Nutzungsentschädigung in Rechnung stellen.
  • Beharrt die Firma auf das Geld, können Sie die Zahlung verweigern.
Off

Hat die Ware einen Mangel, und lässt sich der Fehler nicht beheben, tauschen Firmen während der gesetzlichen Gewährleistung meist das defekte gegen ein einwandfreies Produkt aus. Für die Zeit, in der die kaputte Ware in Gebrauch gewesen war, verlangten hiesige Händler jahrelang oftmals einen Obolus von Kund:innen, die so genannte Nutzungsentschädigung.

Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2008 (Az: VIII ZR 200/05) als unzulässig verworfen. Bereits zuvor, im April 2008, hatte bereits der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass dies "mit europäischem Recht unvereinbar" sei (Az: C - 404/06).

Seit Dezember 2008 ist das Verbot, Geld für die Nutzung defekter Geräte nach Ersatzlieferung zu verlangen auch im Gesetz festgeschrieben (§ 475 Abs. 3 S. 1 BGB).

Falls eine Firma dennoch beim Austausch eines kaputten gegen ein einwandfreies Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auf eine Nutzungsentschädigung beharrt, sollte der Kunde mit Verweis auf die gesetzliche Regelung die Zahlung verweigern. Dabei hilft unser Musterbrief.

Anders sieht es aus, wenn Käufer:innen während der Zeit der Gewährleistung ein defektes Gerät zurückgeben und vom Kauf zurücktreten. Dann kann der Verkäufer eine Nutzungsentschädigung verlangen, wenn das Produkt vor der Rückgabe vertragsgemäß genutzt werden konnte.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Logo des Podcasts "genau genommen" mit der Illustration einer Frau

Podcast: Ransomware - wenn plötzlich alles gesperrt ist

Ransomware ist nicht unbedingt ein neues Problem, dafür aber ein wachsendes. Keiner weiß, wie hoch genau die Dunkelziffer an enstandenen Schäden ist. Sicher ist, dass man von Milliardenschäden spricht.
Schmuckbild

Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern? Da geht noch was!

Der Gebäudesektor verursacht in Deutschland etwa 40 Prozent des CO2-Ausstoßes. Wärmepumpen sind eine wichtige Technologie, um in Zukunft nachhaltiger zu heizen – auch in Mehrfamilienhäusern (MFH).
Schmuckbild

Kinderlebensmittel

Bunte Farben und Tierfiguren auf der Verpackung – solche Lebensmittel sprechen gezielt Kinder an. Doch sind sie für Kinder wirklich zu empfehlen? Was brauchen Kinder für eine gute Ernährung? Lidl und Aldi Süd wollen ihre Produkte für Kinder jedenfalls bis Ende 2025 an die WHO-Kriterien anpassen.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.