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Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Stand:
Die Gesundheitsreform erlaubt gesetzlichen Krankenkassen, private Zusatzversicherungen zu vermitteln. Seitdem werden Versicherte von ihrer Kasse verstärkt mit zusätzlichen Leistungen im Krankenhaus und vielen weiteren Extras umworben.
Mann überreicht in Arztpraxis seine Versicherungskarte

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) vermitteln lediglich Zusatzversicherungen. Sie sind dabei nicht Vertragspartner. Bei Unstimmigkeiten muss sich der Versicherte deshalb immer an den jeweiligen Kooperationspartner der GKV wenden.
  • Fast ausnahmslos ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Versicherte sollten die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantworten.
  • Wer eine Zusatzversicherung bei einem Privatversicherer über die gesetzliche Krankenkasse abschließt, kann bis zu zehn Prozent sparen. Dennoch empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und genau zu vergleichen.
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Durch Zusatzversicherungen können Versicherte Mehrkosten, etwa für Zahnersatz, zum Teil auffangen. Zudem ist es möglich, Leistungen, die für Privatpatienten gelten, zusätzlich zu versichern - etwa die Behandlung durch den Chefarzt, die Einzelzimmerbelegung im Krankenhaus oder eine Behandlung vom Heilpraktiker.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist freiwillig. Die Frage, ob es sinnvoll ist, eine zusätzliche Police abzuschließen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Versicherte sollten Angebote in jedem Fall anhand folgender Fragen prüfen:

  • Ist die Versicherung notwendig?
  • Welche Leistungen werden geboten?
  • Werden sämtliche Leistungen benötigt?
  • Können Teilleistungen vereinbart werden?
  • Wie hoch sind die Kosten?

Überblick über das Versicherungsspektrum

Um ihren Mitgliedern ein Spektrum an ergänzenden Versicherungsleistungen anzubieten, schließen gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherern Kooperationsvereinbarungen ab. Sie bieten ihren Mitgliedern auch nur die Versicherungen dieser Partner an. Versicherte können diese Versicherungsleistungen aber bei einem Partner ihrer Wahl abschließen, sind also nicht an die Vereinbarungen gebunden.

Denn private Zusatzversicherungen verschiedener Anbieter unterscheiden sich in ihren Leistungen und Tarifen häufig stark voneinander. Interessenten sollten sich deshalb nicht nur ein Angebot vom Kooperationspartner ihrer Krankenkasse erstellen lassen, sondern zum Vergleich mehrere Offerten von verschiedenen Privatversicherungen einholen.

Krankenhauszusatzversicherung

Die Krankenhausversorgung, von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, sieht vor, dass Patienten in der Regel im nächstgelegenen Krankenhaus behandelt und in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden. Durch eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus kann ein Kassenpatient nahezu die gleichen Leistungen absichern wie Privatpatienten. Dazu zählen die Wahl der Klinik, Behandlung durch den Chefarzt und ein Ein- oder Zweibett- statt einem Mehrbettzimmer.

Allerdings übernehmen viele Versicherer keine Behandlungskosten in einer Privatklinik, wenn kein Vertragsverhältnis mit der gesetzlichen Kasse des Patienten besteht. Dies sollten Patientinnen und Patienten abklären, bevor sie sich in eine Privatklinik begeben. Vor dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ist auch zu prüfen, bis zu welcher Höhe ärztliche Honorare erstattet werden. In der Regel werden die Kosten bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte übernommen. Sind die Sätze im Krankenhaus höher, müssen Versicherte die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen. Einige Versicherer übernehmen allerdings auch Chefarzthonorare ohne Begrenzung.

Tipp

Wem es bei der Unterbringung ausschließlich auf ein Einzelzimmer ankommt, sollte prüfen, ob es nicht kostengünstiger ist, den Aufpreis für das Zimmer selbst zu bezahlen, statt eine teure Zusatzversicherung abzuschließen.

Krankenhaustagegeldversicherung

Bei dieser Versicherung wird ein Tagessatz für einen Klinikaufenthalt vereinbart, den Versicherte zur Abdeckung weiterer Kosten nutzen können - zum Beispiel für Fernseh- oder Telefongebühren. Die Versicherung zahlt nur für die Tage, die ein Patient im Krankenhaus stationär verbringt. Die Police trägt nicht dazu bei, die eigene wirtschaftliche Existenz bei Krankheit abzusichern. Sie ist deshalb nicht notwendig.

Krankentagegeldversicherung

Wer auf sein laufendes volles Einkommen angewiesen ist, kann den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erwägen. Diese Police hilft, die Differenz zwischen dem Krankengeld, das bei Erkrankung oder Unfall gezahlt wird, und dem Nettogehalt auszugleichen. Denn Lohn und Gehalt werden im Krankheitsfall in der Regel nur bis zu sechs Wochen weiter vom Arbeitgeber gezahlt. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 70 Prozent des Bruttoeinkommens.

Allerdings dürfen 90 Prozent des Nettogehaltes nicht überschritten werden. Von diesem Betrag werden die Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Durch diese Zahlungsmodalität sind gesetzlich Versicherte im Krankheitsfall in der Regel abgesichert.

Verbraucher, die auf ihr volles Nettogehalt angewiesen sind, aber insbesondere Selbständige, Freiberufler oder sehr gut Verdienende, deren Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt (2022 sind es wie im Jahr 2021 4.837,50 Euro) , sollten den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung in Betracht ziehen. Gerade Selbständige, Freiberufler und gut verdienende Angestellte sollten bedenken, dass sich das maximale Krankengeld an dieser Grenze orientiert.
Für sie gibt es neben dieser Zusatzpolice weitere Möglichkeiten der Absicherung ‒ zum Beispiel durch einen speziellen Wahltarif ihrer Krankenkasse.

Ambulante Zusatzversicherung

Diese Police übernimmt Kosten, wenn Kassenpatienten ambulant als Privatpatient behandelt werden wollen. Je nach Tarif können weitere Leistungen - wie etwa eine Behandlung beim Heilpraktiker - vereinbart werden. Um eine ambulante Zusatzversicherung abzuschließen, müssen Versicherte meist das Kostenerstattungsverfahren bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gewählt haben. Dieses Verfahren legt fest, dass die Behandlungskosten zunächst vom Versicherten gezahlt werden.

Die Kasse erstattet den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung. Dabei übernimmt sie nur die Höhe der kassenüblichen Leistungen und Sätze. Darüber liegende Beträge müssen Versicherte selbst tragen. Diesen Eigenanteil übernehmen die privaten Versicherungen bei der ambulanten Zusatzversicherung abhängig vom Tarif. Gegen den Abschluss einer solchen Versicherung sprechen jedoch die teureren Tarife.

Zusatz- und Ergänzungsversicherungen

Diese Versicherung springt ein, wenn Zuzahlungen nötig sind oder wenn die gesetzlichen Kassen die Kosten für Leistungen nicht mehr übernehmen - beispielsweise beim Zahnersatz, bei Brillengläsern oder Kontaktlinsen. In den meisten Fällen werden diese Leistungen als Paket angeboten. Interessenten sollten prüfen, ob alle versicherten Leistungen erforderlich sind.

Die Notwendigkeitsprüfung ist auch bei Zusatzversicherungen grundsätzlich das A und O. Dies gilt für spezielle Brillenversicherungen ebenso wie für Ergänzungspolicen beim Zahnersatz. Beim Zahnersatz kann unter Umständen eine Zusatzversicherung sinnvoll sein, da mit dem gesetzlichen Kassenzuschuss nicht sämtliche Kosten abgedeckt werden. Auch hier ist jedoch eine genaue Prüfung der angebotenen Tarife unerlässlich, da unterschiedliche Leistungen angeboten werden und kaum eine Versicherung den vollen Eigenanteil übernimmt.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in den Ländern der Europäischen Union bzw. in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind begrenzt. Die Kasse zahlt im Notfall für die Behandlung vor Ort und orientiert sich dabei an den Vorschriften des Reiselandes. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch maximal die Kosten, die sie auch für eine Behandlung im Inland übernehmen. Für einen Rücktransport nach Hause müssen Versicherte selbst aufkommen.

Bei einer Erkrankung auf Reisen außerhalb der EU bzw. in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, übernimmt die Kasse überhaupt keine Kosten.
Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Auslandsaufenthalte ist deshalb sinnvoll. Diese Police wird von den Kassenhäufig in Kombination mit anderen Versicherungsleistungen angeboten. Wer den Schutz als Einzelversicherung bucht, zahlt ab rund 5 Euro pro Jahr.

Was Versicherungskunden unbedingt beachten sollten

Vertragspartner
Gesetzliche Krankenkassen treten beim Abschluss von Zusatzversicherungen nicht selbst als Versicherer, sondern lediglich als Vermittler auf. In der Regel unterhalten sie einen Rahmenvertrag mit privaten Krankenversicherungen. Ein Vertragsverhältnis besteht nur zwischen den Versicherten und der privaten Krankenversicherung. Unstimmigkeiten müssen auch mit diesem Anbieter geregelt werden.

Werbung
Die Kassen dürfen schriftliches Werbematerial über die Angebote ihrer Partner versenden. Das gilt jedoch nicht für Werbeanrufe, denen Versicherte vorher nicht ausdrücklich zugestimmt haben; diese sind verboten.

Fragen zur Gesundheit
Wer eine private Zusatzversicherung abschließen will, muss fast immer eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen - dies gilt teilweise nicht für eine Auslandsreisekrankenversicherung. Wichtig ist, dass die Fragen zur Gesundheit wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bei nachweislich falsch beantworteten Fragen droht eine Leistungsverweigerung des Versicherers oder sogar die Kündigung des Vertrages.

Achtung: Die Vollständigkeit einiger Daten wird erst bei Meldung eines Versicherungsfalles geprüft. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, die Daten bei Vertragsabschluss zu überprüfen.

Tarife
Wer eine Zusatzversicherung bei einem Privatversicherer über die gesetzliche Krankenkasse abschließt, kann bis zu zehn Prozent sparen. Trotz dieser Sonderkondition sind die Angebote der eigenen Kasse nicht zwangsläufig die besseren oder günstigeren Versicherungen. Ein Vergleich mit weiteren Offerten ist unerlässlich, wenn man eine geeignete und günstige Versicherung abschließen will.

Wechselt ein Versicherter seine gesetzliche Krankenkasse, verliert er vereinbarte Vorzugskonditionen für eine private Zusatzversicherung und wird nach dem Wechsel für die gleiche Leistung stärker zur Kasse gebeten. Unter Umständen ist es dann sinnvoll, sich über Alternativen zu informieren und gegebenenfalls seine Versicherung zu wechseln. Bei Versicherten, die einen Zusatzschutz ohne Vermittlung ihrer gesetzlichen Kasse mit einem Privatversicherer vereinbart haben, bleibt nach einem Kassenwechsel alles beim Alten.

Wartezeiten
Wer eine Zusatzversicherung ohne Zutun seiner Kasse abschließt, kann die Leistungen in der Regel nicht sofort nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen. Üblich ist eine Wartezeit von drei Monaten. Bei speziellen Extras für Zahnersatz oder eine Entbindung im Krankenhaus müssen sich Patienten in der Regel acht Monate gedulden, bis sie Leistungen abrufen können. Wird der Ergänzungsschutz über die gesetzliche Kasse abgewickelt, verzichten einige Privatversicherer auf den üblichen Zeitkorridor. Allerdings findet im Versicherungsfall eine besonders intensive Überprüfung der Vorerkrankungen statt.

Finanzielle Begrenzung der Leistung
In den ersten Versicherungsjahren begrenzen viele Gesellschaften die Übernahme von Leistungen. Teilweise werden Kosten auch dauerhaft nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag übernommen.

Leistungsangebot
Die gesetzlichen Kassen haben mit privaten Versicherungen in der Regel pauschale Versicherungspakete vereinbart. Darin können auch Leistungen enthalten sein, die Versicherte nicht brauchen und trotzdem bezahlen müssen.

Ablehnung von Kunden
Private Versicherer dürfen Kunden aus triftigen Gründen ablehnen - zum Beispiel wenn eine Vorerkrankung vorliegt. Außerdem können sie von Versicherten bei bestimmten Erkrankungen Risikozuschläge verlangen oder bestimmte Risiken ganz ausschließen.

Altersbegrenzung
Einige Zusatzversicherungen können nur von Personen abgeschlossen werden, die jünger als 65 Jahre sind. Diese Altersbegrenzung ist häufig bei Zusatzversicherungen fürs Krankenhaus eingebaut. Einige Anbieter verzichten jedoch darauf. Ältere Personen werden allerdings oftmals mit höheren Beiträgen belastet. Grundsätzlich gilt: Mit zunehmenden Alter steigen die Tarife bei Neuabschluss.

Kinder
Privater Zusatzschutz bietet keinen kompletten Familienschutz. Kinder sind nicht automatisch bei den Eltern mitversichert. Für jede versicherte Person muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Kleingedrucktes
Das Studium der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Tarifbeschreibungen ist unabdingbar. Denn nur an diesen Angaben lässt sich ablesen, was die Versicherung tatsächlich leistet und was ausgeschlossen wird.

Kündigungsrecht
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz können Gesellschaften für einige Tarife in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. Es gibt Versicherer, die darauf im Vertrag nicht verzichten. Kunden sollten deshalb vor dem Abschluss darauf achten, dass die Gesellschaft auf ein eventuelles Kündigungsrecht verzichtet. Dies kann man sich auch nochmals vor Unterschrift schriftlich bestätigen lassen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.