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Mehrweg to go

Stand:
Seit Januar 2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegangebotspflicht: Das Gesetz gibt vor, dass Gastronomiebetriebe für Speisen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen auch eine Mehrwegverpackung anbieten müssen. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Halten sich Bäckereien, Lieferdienste und Imbisse an die Vorgaben?
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In einem Marktcheck haben wir untersucht, ob und wie die neue Mehrwegangebotspflicht umgesetzt wird. Im März 2023 wurden dazu am Hauptbahnhof Suttgart und in Stuttgart Mitte 68 Verkaufsstellen von insgesamt 35 Unternehmen besucht. Sabine Holzäpfel erläutert in dieser Podcastfolge das zum Teil ernüchternde Ergebnis. Sie spricht außerdem darüber, was genau die Mehrwegpflicht eigentlich verlangt und was noch verbessert werden sollte.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zum Thema Mehrweg:

Mehrwegpflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Da geht noch mehr - Marktcheck zur Umsetzung der Mehrwegsangebotspflicht

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Täuschende Regionalität bei Lebensmitteln

Verbraucherschutz auf Grüner Woche: für mehr Transparenz bei Herkunftsangaben
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 1/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 1/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
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Heizung optimieren

In diesem Podcast dreht sich alles um Heizungsoptimierung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre Heizanlage perfekt einstellen und Energie effizient nutzen - für mehr Komfort und geringere Kosten.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.