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Mehrweg to go

Stand:
Seit Januar 2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegangebotspflicht: Das Gesetz gibt vor, dass Gastronomiebetriebe für Speisen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen auch eine Mehrwegverpackung anbieten müssen. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Halten sich Bäckereien, Lieferdienste und Imbisse an die Vorgaben?
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In einem Marktcheck haben wir untersucht, ob und wie die neue Mehrwegangebotspflicht umgesetzt wird. Im März 2023 wurden dazu am Hauptbahnhof Suttgart und in Stuttgart Mitte 68 Verkaufsstellen von insgesamt 35 Unternehmen besucht. Sabine Holzäpfel erläutert in dieser Podcastfolge das zum Teil ernüchternde Ergebnis. Sie spricht außerdem darüber, was genau die Mehrwegpflicht eigentlich verlangt und was noch verbessert werden sollte.

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zum Thema Mehrweg:

Mehrwegpflicht für Essen und Getränke zum Mitnehmen

Da geht noch mehr - Marktcheck zur Umsetzung der Mehrwegsangebotspflicht

Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
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Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
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Stromanbieterwechsel leicht gemacht

Sind Sie es leid, immer zu viel für Ihren Strom zu bezahlen? Haben Sie das Gefühl, es gibt bessere Optionen, aber wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Keine Sorge – unsere Expertinnen Sylvia Scheibenberger und Denise Bohnenberger erklären Ihnen, wie es geht!
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Besser für Umwelt und Geldbeutel

Verbraucherzentrale untersucht in einer Stichprobe Angebote und Preise von saisonalen Äpfeln, Birnen und Speisekürbissen