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Mehrweg to go

Stand:
Seit Januar 2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegangebotspflicht: Das Gesetz gibt vor, dass Gastronomiebetriebe für Speisen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen auch eine Mehrwegverpackung anbieten müssen. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Halten sich Bäckereien, Lieferdienste und Imbisse an die Vorgaben?
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In einem Marktcheck haben wir untersucht, ob und wie die neue Mehrwegangebotspflicht umgesetzt wird. Im März 2023 wurden dazu am Hauptbahnhof Stuttgart und in Stuttgart Mitte 68 Verkaufsstellen von insgesamt 35 Unternehmen besucht. Sabine Holzäpfel erläutert in dieser Podcastfolge das zum Teil ernüchternde Ergebnis. Sie spricht außerdem darüber, was genau die Mehrwegpflicht eigentlich verlangt und was noch verbessert werden sollte.

Hören Sie gleich rein: