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Digitale Vorsorge und Nachlass

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Hier finden Sie kostenlose Online-Vorträge zum Thema Digitale Vorsorge und Nachlass
Frauen vor einem Laptop
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online- Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen. Die Online-Vorträge können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort bundesweit buchen.

Termine und Anmeldung

Hier finden Sie demnächst die Termine für die Fokuswoche Vorsorge im Jahr 2025.

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Algen auf einem Teller

Algen - Jodquelle mit Risiko

Marktcheck zeigt Mängel bei der Kennzeichnung von Algenprodukten. Verbraucherzentralen fordern klare Regelungen.
Geschäft mit dem Notfall Rechnung BW

Wenn es schnell gehen muss: Unsere Tipps gegen unseriöse Notdienste

Unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe nutzen jedoch Notlagen und die Hilflosigkeit ihrer Kundschaft aus. In Kooperation mit der Polizei Baden-Württemberg zeigen wir Ihnen, wie Sie sich gegen Abzocker wehren und wo Sie Hilfe bekommen.
Ordner mit vielen Unterlagen

Versicherer insolvent? Diese Möglichkeiten haben Sie!

Gegen die Element Insurance AG wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Versicherte jetzt tun können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.

Verbraucherzentrale gewinnt gegen Allianz Lebensversicherungs-AG in Berufungsinstanz

LG Stuttgart, Urteil vom 10.7.2023, 53 O 214/22
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.1.2025, 2 U 143/23, nicht rechtskräftig

Die Verbraucherzentrale geht erfolgreich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Allianz Lebensversicherungs-AG vor, die der Versicherung die Möglichkeit einräumte, den Rentenfaktor einseitig herabzusetzen. Das OLG Stuttgart gab der Verbraucherzentrale in zweiter Instanz Recht und erklärte die angegriffene Klausel für unzulässig.