Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Kreditinstitute eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung in die Verträge geschrieben. Bei uns können Sie Ihren Vertrag überprüfen und nachberechnen lassen.
Zinsnachberechnung von Sparverträgen
Viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und private Banken haben vor allem in den 1990er und 2000er Jahren langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln. Zum Teil haben die Kreditinstitute auf Grundlage dieser Klauseln zu wenig Zinsen bezahlt.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft Ihre Ansprüche und hilft Ihnen, diese gegebenenfalls auch durchzusetzen, indem wir die entsprechende Klausel zur Zinsanpassung rechtlich prüfen und Ihnen eine Nachberechnung des Sparvertrags zur Verfügung stellen, welche die unseres Erachtens maßgebliche Rechtsprechung des BGH, sowie die jüngst für Verbraucher:innen leider ungünstige Rechtsprechung des OLG Dresden berücksichtigt.
Die Beratung erfolgt ausschließlich schriftlich.
Wir benötigen für die Beratung folgende Unterlagen von Ihnen:
- Den Vertrag einschließlich aller Vertragsbedingungen
Aus dem Vertrag sollte auch der anfängliche Basiszinssatz hervorgehen. Ist dies nicht der Fall, so fragen Sie bei der Bank nach, wie hoch die anfängliche Verzinsung war. Ohne diesen Zinssatz ist eine Berechnung nicht möglich.
- Die vollständigen Kontoauszüge / Sparbuchkopien seit Vertragsbeginn
Liegen Ihnen diese nicht mehr alle vor, so teilen Sie uns bitte mit, ob Sie die Sparrate vertragsgemäß geleistet haben, ob es Ratenaussetzungen, einmalige Einzahlungen oder Verfügungen gab.
Bitte senden Sie diese Unterlagen sowie eventuell bereits mit dem Kreditinstitut dazu geführte Korrespondenz in Kopie an folgende Anschrift:
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
ABK
Paulinenstraße 47
70178 Stuttgart
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Datenschutz: www.vz-bw.de/datenschutz