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Podcast: Greenwashing bei Geldanlagen

Stand:
Viele Menschen wollen auch bei der Geldanlage auf Nachhaltigkeit achten. Aber hält die Nachhaltigkeits-Werbung der Finanzindustrie, was sie verspricht? Niels Nauhauser erklärt im Gespräch mit Niklaas Haskamp, warum derzeit bei der nachhaltigen Geldanlage Skepsis angebracht ist.
Aktienkurve vor grünem Hintergrund
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In dieser Podcast-Folge geht es um das komplexe Thema nachhaltige Geldanlage. Es kommen immer mehr Finanzprodukte auf dem Markt, die als nachhaltig beworben werden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist da Vorsicht geboten. Wir haben mehrere Anbieter von nachhaltigen Geldanlagen abgemahnt und erklären, warum es sich unserer Auffassung nach bei diesen konkreten Werbeversprechen um Greenwashing handelt. Außerdem sprechen wir über die Theorie zur nachhaltigen Geldanlage: Was ist mit Begriffen wie Investor Impact und Company Impact gemeint? Was sind ESG-Kriterien? Welche staatlichen Vorgaben braucht es, damit ökologische und ethische Geldanlage in Zukunft mehr ist als Werbeversprechen?

Hören Sie gleich rein:

 

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Weitere Infos:

Greenwashing bei der Geldanlage: Werbung mit Nachhaltigkeit

DekaBank: Nachhaltig irreführend

Tomorrow GmbH: Werbung mit Klimaneutralität


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Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

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Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
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