Für eine wirksame Klimaschutzpolitik reicht es nicht aus, Verbraucher:innen Vorgaben zu machen. Vielmehr können Vorgaben allenfalls dann in Erwägung gezogen werden, wenn sie verbaucherorintiert gestaltet und tatsächlich umsetzbar sind. Aktuell sind diese Voraussetzungen für eine Photovoltaikpflicht bei Wohngebäuden nicht gegeben.
Teil der Klimaschutzpolitik ist zunehmend, die Kaufentscheidung der Verbraucher:innen zum Gegenstand der (ordnungs-)politischer Rahmensetzung zu machen. So strebt die Landesregierung an, Photovoltaikanlagen für Neubauten und bei umfassenden Dachrenovierungen vorzuschreiben. In der Umsetzung ist dies für Verbraucher:innen per se mit einer Kaufentscheidung verbunden, die in der Regel zudem eine Kreditentscheidung nach sich zieht. Damit stehen Verbraucher:innen also vor der Entscheidung eine (bedarfsgerechte) passende PV-Anlage zu erwerben und ggf einen für sie tragbaren Kredit aufzunehmen. Zur Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen, wozu auch der Einbau von PV-Anlagen zählt, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsverbilligte Förderkredite zur Verfügung.
Aus unserer Beratung wissen wir, dass Anbieter die Motivation zum Klimaschutz für ihre wirtschaftlichen Zwecke auszunutzen versuchen. Dies geschieht in nicht unerheblichem Maße durch unseriöse Haustürgeschäfte mit PV-Anlagen. Bei diesen Geschäften werden etwa unrealistische Angaben zur „Stromernte“, zu den Möglichkeiten des Eigenverbrauchs und zu Kosten gemacht. Auch werden anschließend häufig andere Module oder Speicher verbaut als vertraglich vereinbart wurde, die gar nicht die versprochene Leistungsfähigkeit aufweisen. Fakt ist also, dass Verbraucher:innen schon derzeit vielfach gar keine bedarfsgerechten PV-Anlagen verkauft bekommen. Klar ist damit auch, dass die Aussage "PV-Anlagen rechnen sich auf jeden Fall" die Augen vor der Realität verschlließt!
Aus unserer Beratung wissen wir zudem, dass Sparkassen und Banken KfW-Kredite einfach nicht anbieten, sondern ihre eigenen teureren Kredite verkaufen wollen.
Es zeigt sich also, dass es für eine wirksame Klimaschutzpolitik nicht ausreicht, Verbraucher:innen Vorgaben zu machen. Vielmehr können Vorgaben nur dann gesetzt werden, wenn sie verbraucherorientiert umsetzbar sind und umgesetzt werden.
► Der aktuelle Entwurf des Klimaschutzgesetzes darf zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden!
Für die Landesregierung ergibt sich aus ihrer Klimaschutzpolitik vielmehr ein klarer Handlungsauftrag, der vor Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes umgesetzt sein muss:
- Die Klimaschutzpolitik verbraucherorientiert auszurichten.
- Eine wirksame Marktüberwachung zu etablieren.
- Banken und Sparkassen im Land dazu anzuhalten bzw. darauf zu verpflichten, KfW-Kredite zu vermitteln.
(Weitere Informationen hier und unter Beschwerde PV-Anlage.)