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Digitaler Nachlass

Stand:
Was gehört zum digitalen Nachlass? Sind digitale Daten überhaupt vererbbar? Wie setzt man ein digitales Testament auf? Niklaas Haskamp spricht mit unserem Experten Oliver Buttler darüber, wie man sein digitales Erbe sinnvoll regeln kann.
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In unserem Alltag sind wir ständig online unterwegs. Dabei werden viele Daten von uns gespeichert: Social Media, Smartphone, Kundenkonto, Online-Registrierung oder Onlinevertrag. Aber was passiert eigentlich mit diesen Daten, wenn man stirbt?

Niklaas Haskamp spricht in dieser Podcastfolge mit unserem Experten Oliver Buttler über dieses Thema. Dabei geht es darum, was alles zum digitalen Nachlass gehört, wie die gesetzlichen Regelungen zum Erben von digitalen Gütern aussehen und wie man ein digitales Testament kostengünstig und wirksam aufsetzen kann.

 

Hören Sie gleich rein:

Sie wollen mehr hören? Hier finden Sie alle Folgen des Verbraucherfunks: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/podcast


Unsere Infos zum digitalen Nachlass:

Digitaler Nachlass: Letzter Wille zu gespeicherten Daten 

Muster-Vollmacht für den Digitalen Nachlass

Muster-Liste für Internet-Zugangsdaten

 

MLR-Förderhinweis

Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.