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Einheit III: Die Taktik Wer A sagt, muss auch B sagen - Tipps im Umgang

Stand:
Der dritte Videoteil hält vier Tipps für dich bereit, wie du im Gespräch mit Finanzberater:innen mit der Taktik des Gebens und Nehmens umgehen kannst, um deine Ziele im Blick zu behalten.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Ändere deine Meinung bis DU zufrieden bist - Wenn du merkst, dass du mit der Richtung oder dem Ergebnis des Gesprächs unsicher oder nicht zufrieden bist, hast du jederzeit die Freiheit, deine Meinung zu überdenken und zu ändern. Meinung ändern ist also erlaubt!
  2. Du entscheidest, welche Informationen du wann preisgibst - Lass die Situation zunächst auf dich wirken und die Finanzberater:in sprechen. So kannst du dir einen ersten Eindruck verschaffen und dich mit deinen Interessen und deinem Ziel im Hinterkopf auf das Gespräch einstellen.
  3. Unterschreib nicht sofort, auch wenn du im Gespräch oft zugestimmt hast - Egal, wie oft du im Gespräch "Ja" sagst. Das heißt nicht, dass du auch direkt "Ja" zum Vertrag sagen musst. Nimm dir die Zeit, das Gespräch in Ruhe Revue passieren zu lassen.
  4. Hab DEIN Ziel im Blick - Mach dir vor dem Gespräch bewusst, was DU möchtest und welches Ziel DU hast! Hierzu kannst du dir auch die Unterstützung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg holen. Mit deinem Ziel vor Augen ist es leichter, bei den für dich relevanten Themen zu bleiben, nicht bedarfsgerechte Angebote zu ignorieren und das Gespräch in deinem Sinne zu gestalten.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 2/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 2/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Schmuckbild

Erfolg gegen Lidl: Preisangaben für alle

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen unzureichende Preisangaben bei Lidl vor
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.