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Einheit III: Die Taktik des Sympathie-Prinzips - Tipps im Umgang

Stand:
Im dritten Videoteil haben wir drei Tipps für dich zusammengefasst, wie du im Gespräch mit Finanzverkäufer:innen mit der Taktik des Sympathie-Prinzips umgehen kannst und deine Ziele im Blick behältst.
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Vier Tipps auf einen Blick

  1. Mach dir das Sympathie-Prinzip bewusst - Erinnere dich vor einem wichtigen Verkaufsgespräch daran, dass es das Sympathie-Prinzip gibt. Betrachte Komplimente und Lob, das Betonen von Gemeinsamkeiten, kleine Geschenke und Aufmerksamkeiten daher mit gesunder Skepsis.
  2. Setz deinen Fokus im Verkaufsgespräch auf das Produkt - Lenke deine Aufmerksamkeit im Gespräch bewusst auf deine Anlageziele. Stell dir dazu während des Gesprächs folgende Fragen: „Geht der Finanzverkäufer auf meine inhaltlichen Fragen ein?“ und „Hat das Sympathie-Prinzip einen Einfluss auf meine Entscheidung?“ Mit deiner reflektierten Antwort kannst du den Sympathie-Faktor hinterfragen und somit ausklammern.
  3. Prüfe gründlich und trotze der Sympathie - Egal, ob Verkäufer:innen sympathisch erscheinen, prüfe die im Gespräch vorgeschlagenen Finanzprodukte und lies dir die Vertragsunterlagen ganz in Ruhe zu Hause durch. Gleiche die Unterlagen mit deinen Zielen und Möglichkeiten ab.
     

Zur Beurteilung des Vertrags kannst du dir immer auch eine zweite Meinung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einholen. Hier wirst du anbieterunabhängig beraten.

Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Auch in Verfahren gegen weitere Anbieter konnten wir bereits Urteile im Sinne der Verbraucher:innen erstreiten.
Schmuckbild

Solarstrom für Wärmepumpen: Wie sinnvoll ist das?

Haushalte können unabhängiger vom Stromversorger werden und gleichzeitig zum Klimaschutz beitragen, indem sie Solarstrom für Wärmepumpen nutzen. Die Werbung verspricht sogar Autarkie mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und Batteriespeicher. Doch ist das tatsächlich möglich und sinnvoll? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt auf.