Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment" am 4. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Stellungnahme Gesetzesentwurf für faire Verbraucherverträge

Stand:
Mit dem Gesetzentwurfs soll der Schutz der Verbraucher:innen vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen verbessert werden.

Anbieter nutzen unterschiedlichste Methoden, um Verträge gegen den Willen der Verbraucher:innen zu verlängern (z.B. automatische Verlängerung, ignorieren von Kündigungen). Zudem ist das Geschäftsmodell „Unterschieben von Verträgen“ nicht auf einzelne Branche begrenzt.

Off

Der Gesetzentwurf löst die Probleme mit aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen nicht. Für tatsächlich faire Verbraucherverträge sind erforderlich:

  • Befristung der Erstvertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen auf ein Jahr
     
  • Die automatische Verlängerung von Verträgen ist auf maximal einen Monat zu begrenzen. Hilfsweise sind Informationspflichten von Anbietern eng vorzugeben.
     
  • Die Bestätigungslösung muss auf alle telefonische Vertragsanbahnungen Anwendung finden, die von Unternehmen initiiert werden, der Anwendungsbereich darf nicht auf eine Branche begrenzt werden. Die EU-Vorgaben sind auszuschöpfen.
     
  • Übersichtliche und transparente Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Der AGB-Inhalt muss für Verbraucher:innen schnell, sachrichtig und vollständig erfassbar sein.
     
  • Verbraucher:innen haben ein Recht auf eine rechtssicheren Nachweis der Kündigung: Unternehmen müssen verpflichtet werden, Kündigungsschreiben und Widerrufserklärungen zu bestätigen.
     
  • Verbraucher:innen müssen bei Online-Verträgen die Möglichkeit erhalten, den Vertrag digital rechtssicher per Button zu kündigen.


Link zum Download der Stellungnahme hier.

Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Solaranlage an einem Balkon

Für die Extraportion Strom: Stecker-PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Um Stromkosten zu sparen, denken viele Mieter:innen über eine Stecker-PV-Anlage nach. Häufig wird der umweltfreundlich am Balkon oder auf der Terrasse erzeugte Strom aber nicht direkt komplett selbst genutzt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.

Wärmepumpe und Photovoltaik

Wie funktionieren Wärmepumpe und Photovoltaikanlage zusammen?