Kostenloses Online-Seminar "Grünes Dach, sauberer Strom - Kombination PV und Dachbegrünung" am 23. Juli um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

So verbraucherfreundlich ist der Koalitionsvertrag

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zeigt wie verbraucherfreundlich der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition ist.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Koalitionsvertrag beinhaltet alle Kernforderungen des vzbv an die Bundesregierung
  • Einige Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte.
  • Der vzbv hat den Koalitionsvertrag geprüft und einzelne Maßnahmen aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet.
Off

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stellte am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag vor. Mit dem Vorhaben „Mehr Fortschritt wagen“ möchte die zukünftige Bundesregierung auch den Verbraucherschutz stärken. Neben einem vielversprechenden Verbraucherschutzkapitel sollten die Interessen der Verbraucher:innen auch bei den zentralen Herausforderungen wie

  • der Klimakrise,
  • der Digitalisierung oder
  • der Gesundheits- und Pflegeversorgung

im Fokus stehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Maßnahmen im Koalitionsvertrag geprüft und aus Sicht des Verbraucherschutzes bewertet.

57

Maßnahmen bieten die Chance auf nennenswerte Fortschritte

30

Maßnahmen sind zu unkonkret, um sagen zu können, wie sie sich auf Verbraucher:innen auswirken

9

Maßnahmen bieten keine Chance für Fortschritte oder könnten die Situation sogar verschlechtern.

Eine genaue Bewertung der einzelnen Maßnahmen finden Sie in der Bewertung des vzbv.

 

Der Koalitionsvertrag beinhaltet alle der 11 Kernforderungen an die Bundesregierung des vzbv für eine neue – eine faire, krisenfeste und nachhaltige – Verbraucherpolitik. In den ersten 100 Tagen sollte die neue Bundesregierung aus Sicht des vzbv folgende 11 Vorhaben auf den Weg bringen:

  1. Angemessener finanzieller Ausgleich für steigende Energiepreise für private Haushalte mit geringen Einkommen.
  2. Änderung der Klimaschutz- und Energiegesetze einleiten, mit dem Ziel die Verbraucher:innen in den Mittelpunkt der Energiewende zu stellen.
  3. Gesetzentwurf zu Lebensdauerangaben durch Hersteller und einem Recht auf Reparatur.
  4. Gesetzentwurf für ein Verbot von an Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing für Produkte mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt.
  5. Beauftragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mit der Umsetzung der Vergleichswebsite für Kontoentgelte.
  6. Sicherung von starken Nutzerrechten in den anstehenden europäischen Trilogverhandlungen zur Regulierung von Online-Plattformen (Digital Service Act und Digital Market Act).
  7. Gesetzentwurf zur verbraucher- und anwenderfreundlichen Umsetzung der EU-Verbandsklage.
  8. Gesetzentwurf für ein Faireres Verbraucherverträgegesetz, u.a. zur Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene langfristige Verträge.
  9. Initiierung eines Prozesses zur Festlegung von Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume unter Einbeziehung aller Beteiligten einschließlich der Verbraucherorganisationen.
  10. Gesetzentwurf zu einer neuen dauerhaften staatsfernen Struktur der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) unter Leitung von Patienten- und Verbraucherorganisationen.
  11. Grundlagen für ein Kooperationsgebot im Bildungsbereich schaffen.

 

 

Weitere Informationen zur Bewertung des Koalitionsvertrages finden Sie hier:

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
digitaler Stromzähler

Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.
digitaler Stromzähler

Der schlaue Zähler: Moderne Messeinrichtung

Die Tage der analogen Stromzähler sind gezählt. Bis 2032 werden alle Haushalte in Deutschland mit neuen digitalen Stromzählern ausgestattet – mit sogenannten modernen Messeinrichtungen (mME). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt die wichtigsten Fakten.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.