Das Wichtigste in Kürze:
- In jedem Friseurgeschäft muss eine Preisliste für die wesentlichen Leistungen aushängen. Preisspannen für eine Leistung sind nicht zulässig.
- Werden während des Haarschnitts oder danach zusätzliche Leistungen angeboten, fragen Sie nach ob und wie viel diese zusätzlich kosten.
- Bei besonderen Leistungen wie Hochzeitsfrisuren oder speziellen Färbungen sprechen Sie den Preis vorher hab und lassen sich den Endpreis am besten schriftlich bestätigen.
- Bei mangelhafter Leistung haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
Wenn ein Trocken-Haarschnitt mit einem Preis von 26 Euro ausgeschildert ist, müssen Sie für diese Leistung auch nur diesen Betrag bezahlen. Während des Friseurbesuchs werden oft zusätzliche Leistungen angeboten, wie zum Beispiel die Verwendung einer Spülung beim Waschen oder Gel oder Wachs zum abschließenden Styling. Diese Leistungen kann der Haarsalon zusätzlich in Rechnung stellen, muss jedoch vorher nachfragen, ob diese Leistungen auch gewünscht sind. Fragen Sie direkt nach, ob – und gegebenenfalls wie viel – die zusätzlichen Leistungen kosten.
Rechte und Pflichten beim Preis
Nach der Preisangabenverordnung (PAngV § 12 Preisangaben Leistungen) müssen Friseurgeschäfte die Preise ihrer wesentlichen Leistungen durch einen Aushang der Preisliste transparent machen. Wenn das Geschäft ein Schaufenster hat, müssen die Preise auch dort stehen. An diese Preise müssen sich Friseur:innen bei der Abrechnung halten. Die Preise müssen konkret angegeben werden; es ist nicht zulässig die Leistungen mit Preisspannen oder verschiedenen Preisen anzugeben, die man der Leistung nicht zuordnen kann. Wird an der Kasse ein höherer Preis für eine Leistung verlangt als auf der Preisliste steht, müssen Sie den höheren Betrag nicht bezahlen, sondern nur den ausgewiesenen Preis.
Verstoßen Friseurgeschäfte gegen die Preisangabenverordnung, indem es keinen Preisaushang gibt oder falsche Preise angegeben sind, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann von den Behörden geahndet werden. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Anbieter gegen die Preisangabenverordnung verstößt, können Sie sich an das Landratsamt oder den Stadtkreis wenden, in dessen Bezirk sich das Geschäft befindet.
Mangelhafte Leistung?
Die neue Farbe ist nicht wie erwartet und die gewünschte Kurzhaarfrisur viel kürzer als besprochen? Allein die Unzufriedenheit mit der neuen Frisur oder der neuen Farbe stellt noch keinen Grund für einen Mangel dar.
Aber ein Mangel ist dann gegeben, wenn sich Friseur:innen nicht an getroffene Absprachen halten, zum Beispiel die Haare viel kürzer schneiden als besprochen oder eine falsche Farbe verwenden. Weisen Friseur:innen vor dem Haarefärben nicht darauf hin, dass es durch die Naturfarbe oder Struktur der Haare zu Abweichungen der gewünschten Farbe kommen kann, stellt schon das einen Mangel dar.
Vorgehen bei der Reklamation
Sprechen Sie am besten noch vor dem Bezahlen an, dass das Ergebnis nicht wie besprochen ist. Wenn die Arbeit mangelhaft ist, muss das Friseurgeschäft eine Nachbesserung anbieten, zum Beispiel die Haare nochmal färben. Führt eine Nachbesserung nicht zum gewünschten Ergebnis, können Sie Schadenersatz verlangen. Die Höhe einer Entschädigung hängt vom entstanden Schaden und dem Ausmaß der mangelhaften Leistung ab.
Wenn Friseur:innen nicht einsehen wollen, dass die eigenen Leistungen mangelhaft sind, müssen Sie Ihren Anspruch auf Nachbesserung oder Schadenersatz mit einem Anwalt durchsetzen. Einen Anwalt in Ihrer Nähe finden Sie hier. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, erkundigen Sie sich dort, ob die Kosten bei einem Rechtsstreit übernommen werden.
Um eine mangelhafte Leistung nachzuweisen, müssen Sie darlegen können, was genau im Vorfeld besprochen wurde und wie ausführlich Sie als Kunde oder Kundin informiert oder eben nicht informiert wurden. Hilfreich sind hier Zeugen, die Ihre Aussage bestätigen können. Wenn die Haare durch Waschen oder Färbemittel in ihrer Struktur geschädigt wurden, können Sie ein Gutachten erstellen lassen, das diesen Schaden bestätigt. Sowohl die Vertretung durch einen Anwalt als auch die Erstellung eines Gutachtens können sehr teuer sein. Informieren Sie sich vorab über entstehende Kosten.
Adressen von Sachverständigen sowie Informationen bekommen Sie auf der Seite der Handwerkskammer Region Stuttgart oder der Sachverständigendatenbank des Handwerks.
Wenn Ihnen eine Nachbesserung zusteht, können Sie diese auch von einem anderen Friseursalon durchführen lassen. Lassen Sie sich in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass das Geschäft, dessen Leistung mangelhaft war, die Kosten dafür übernimmt.
Preise für Männer und Frauen bei gleicher Leistung?
Häufig gibt es im Friseurgeschäft Preise für Männer und Frauen. Frauen zahlen dadurch für einen Kurzhaarschnitt laut einer Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Durchschnitt 12,50 Euro mehr als Männer. Diese Preisdifferenzierung nach Geschlecht wird auch „Gender Pricing“ genannt. Friseur:innen begründen diese Preisunterschiede häufig mit den unterschiedlichen Haarlängen sowie der Beschaffenheit der Haare von Frauen und Männern.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist „Gender Pricing“ eine Benachteiligung einzelner Verbraucher:innen, wenn der höhere Preis nicht durch einen höheren Arbeitsaufwand begründet werden kann. Laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann „Gender Pricing“ gegen das Verbot der Geschlechterdiskriminierung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Ob ein Verstoß vorliegt, muss jedoch für jeden Einzelfall bewertet werden.
Manche Friseur:innen haben aber bereits auf diese Kritik reagiert und bieten unterschiedliche Preise nicht nach Geschlecht, sondern nach Länge der Haare oder Dauer der Leistung an.