Die Anrufenden behaupten, dass die Verbraucherin oder der Verbraucher vor mehreren Monaten an einem Gewinnspiel von EuroWin teilgenommen hätte und dass deswegen ein Vollstreckungsbescheid über 13.000 Euro gegen sie vorliegen würde. Außerdem wird gedroht, dass die Bankverbindung bereits vorliegen und sich demnächst noch ein Rechtsanwalt namens Rathmann melden würde. Ebenfalls haben uns Verbraucher:innen gemeldet, dass Betrüger sie am Telefon aufgefordert hätten, bei einem Anwalt in Frankfurt wegen eines Vollstreckungsbescheids anzurufen. Sogar ein angebliches Aktenzeichen wurde genannt: AGS 920091/2018.
Unklar ist derzeit noch, was genau die falschen Verbraucherschützer mit den Anrufen bezwecken wollen. In der Regel geht es den Betrügenden aber darum, persönliche Daten oder Geld abzugreifen. In anderen Fällen wurde auch schon versucht, den Angerufenen Verträge unterzuschieben.
Betroffene sollten solche Daten keinesfalls weitergeben und am besten auflegen, wenn ihnen der Anruf merkwürdig vorkommt. Die Verbraucherzentrale ruft niemals unaufgefordert bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an.
Wer von einem falschen Anruf betroffen ist, kann dies der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur melden.