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Verbraucherbildung fördern

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Verbraucherbildung ist und bleibt eine stetige Aufgabe in der sich immer fortentwickelnden Gesellschaft.
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Mit dem Konzept der Leitperspektive Verbraucherbildung ist die schulische Verbraucherbildung Baden-Württembergs richtungsweisend für die Kompetenzvermittlung in der heutigen durch internationale Arbeitsteilung und Digitalisierung vernetzten Gesellschaft aufgestellt. Allerdings ist weder die digitale Vernetzung als abgeschlossen zu betrachten, noch ist der Kompetenzerwerb ein mit dem Ende der Schulzeit beendeter Prozess. Verbraucherbildung ist und bleibt eine stetige Aufgabe in der sich immer fortentwickelnden Gesellschaft. Es gilt somit die schulische und außerschulische Verbraucherbildung stetig weiter zu stärken.

Der folgerichtig nächste Schritt für die schulische Verbraucherbildung ist:

  • die Leitperspektive Verbraucherbildung als verbindlich im Bildungsplan zu verankern
  • allen Lehrkräften Angebote für die Aus- und Fortbildung zur Verfügung zu stellen.

In die notwendige Weiterentwicklung der schulischen und außerschulischen Verbraucherbildung sind die Verbraucherorganisationen Baden-Württembergs mit ihren Erfahrungen, Kenntnissen, Angeboten und Kompetenzen als (außerschulische) Bildungspartnerinnen einzubeziehen. Dazu sind sie mit ausreichenden Mittel auszustatten, um die Verbraucherbildung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher qualitativ und quantitativ zu entwickeln.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Mann in Anzug zeigt anderem Mann im Anzug etwas auf dem Tablett

Smart Energie Sparen

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Jemand benutzt ein Tablet und steuert damit seine Heizung.

Vorlage Podcast-Artikel

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Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.