Der Bundesgerichtshof hat schon 2004 klare Vorgaben an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln gestellt. Nichtsdestotrotz berechnen nach Erkenntnissen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg insbesondere Sparkassen, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg Zinsen weiterhin zu Ungunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher falsch. Davon betroffen sind nicht zuletzt langfristige Sparverträge, die seit 2001 auch als sogenannte Riester-Banksparpläne zur Altersvorsorge verkauft wurden. Es ist dringend erforderlich, dass die Geldinstitute die Zinsen, die sie Vertragsinhabern durch rechtswidrige Zinsänderungen vorenthalten haben, nachzahlen und endlich die Vorgaben des Bundesgerichtshofs umsetzen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert Landes- und Kommunalpolitik auf, dass sie als Verwaltungsräte dafür sorgen, dass Sparkassen die Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Transparenz von Sparverträgen einhalten. Schließlich sind Sparkassen öffentlich-rechtliche Banken und damit dem Gemeinwohl verpflichtet!