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Bessere behördliche Verbraucherinformation

Stand:
Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren.
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Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren: Die Nutzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist umständlich, langwierig und kann mit unklaren oder immens hohen Kosten verbunden sein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stützt sich bei dieser Erkenntnis auf eigene Erfahrungen und auf Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auf der Seite https://verbraucherinfo.ua-bw.de veröffentlichte Informationen gemäß § 40 (1a) LFGB sind zudem schlecht auffindbar und von sehr heterogener Qualität.

Es ist daher höchste Zeit, die aktive behördliche Verbraucherinformation verbrauchergerecht und nutzerfreundlich zu gestalten. Notwendig ist ein Internetportal mit hinterlegter Datenbank, in dem alle zuständigen Behörden ihre Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zeitnah und vollständig veröffentlichen. Es bedarf einer einfachen Suche nach Anbietern, Produkten und/oder Parametern und deren Kontrollergebnissen. Die Aufbereitung der Ergebnisdarstellung muss über die Behörden hinweg einheitlich, vollständig und verständlich sein. Sinnvoll ist eine Verlinkung zum Portal „Lebensmittelwarnung.de“ der Bundesländer und des BVL.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Mann in Anzug zeigt anderem Mann im Anzug etwas auf dem Tablett

Smart Energie Sparen

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Jemand benutzt ein Tablet und steuert damit seine Heizung.

Vorlage Podcast-Artikel

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Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.