Verbraucherinnen und Verbraucher stehen bei ihrem berechtigten Interesse an behördlichen Informationen zu Ergebnissen der Lebensmittelüberwachung immer noch vor den gleichen Problemen wie vor zehn Jahren: Die Nutzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist umständlich, langwierig und kann mit unklaren oder immens hohen Kosten verbunden sein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stützt sich bei dieser Erkenntnis auf eigene Erfahrungen und auf Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Auf der Seite https://verbraucherinfo.ua-bw.de veröffentlichte Informationen gemäß § 40 (1a) LFGB sind zudem schlecht auffindbar und von sehr heterogener Qualität.
Es ist daher höchste Zeit, die aktive behördliche Verbraucherinformation verbrauchergerecht und nutzerfreundlich zu gestalten. Notwendig ist ein Internetportal mit hinterlegter Datenbank, in dem alle zuständigen Behörden ihre Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zeitnah und vollständig veröffentlichen. Es bedarf einer einfachen Suche nach Anbietern, Produkten und/oder Parametern und deren Kontrollergebnissen. Die Aufbereitung der Ergebnisdarstellung muss über die Behörden hinweg einheitlich, vollständig und verständlich sein. Sinnvoll ist eine Verlinkung zum Portal „Lebensmittelwarnung.de“ der Bundesländer und des BVL.