Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Stand:
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.
  • Verbraucher:innen, die Opfer von Kontobetrug wurden, tragen häufig die finanziellen Verluste selbst. 
  • Banken werfen ihren geschädigten Kund:innen immer wieder grobe Fahrlässigkeit vor, sodass die Haftung bei den Kund:innen liegt.
  • Die Auswertungen der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigen: Zahlungsdienstleister kommen ihren Sorgfaltspflichten aus Sicht des vzbv nur ungenügend nach. 
  • Der vzbv fordert: Gesetzgeber und Zahlungsdienstleister müssen mehr für den Schutz von Verbraucher:innen tun.
On

Der Kontobetrug in Deutschland nimmt zu. Viele Verbraucher:innen bleiben auf dem entstandenen Schaden sitzen. Ein häufiges Problem: Banken werfen ihren Kund:innen grobe Fahrlässigkeit vor und entziehen sich so ihrer Haftung. Doch nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) tragen die Banken eine Mitverantwortung und müssen mehr tun, um ihre Kund:innen vor Betrug zu schützen.

Die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat ihre Erkenntnisse zum Kontobetrug zusammengetragen und in einem Dossier veröffentlicht. Grundlage der Erkenntnisse sind Fallberatungen in den Verbraucherzentralen und eigene Analysen.

Banken schieben die Verantwortung auf die Kund:innen

„Verbraucher:innen wird im Betrugsfall immer wieder die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten und damit grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen“, erklärt Heiko Fürst, Finanzexperte beim vzbv in einer Meldung zum Dossier. Das führe dazu, dass Banken die Haftung für entstandene Schäden auf ihre Kund:innen verlagerten. Doch in den meisten Fällen, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder betrügerischem Verhalten der Verbraucher:innen, müssten die Banken haften.

Sorgfaltspflichten der Banken unzureichend erfüllt

Die Erkenntnisse der Marktbeobachtung des vzbv zeigen: Viele Banken und Zahlungsdienstleister kommen ihren Sorgfaltspflichten aus Sicht des vzbv nicht ausreichend nach. Beispielsweise fehlt es an einer wirksamen Überwachung von Kontoaktivitäten, die dabei helfen könnte, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu erkennen. Auch die Sicherheitstechnologien für Onlinebanking und Banking-Apps sind häufig nicht robust genug, um Angriffe zu verhindern. 

Außerdem wird von Kund:innen erwartet, dass sie immer über die neuesten Betrugsmaschen informiert sind, um nicht auf Betrüger:innen hereinzufallen. Gleichzeitig werden die Sorgfaltspflichten der Banken gesetzlich kaum definiert und vor Gericht selten hinterfragt. So entsteht ein Ungleichgewicht, bei dem Verbraucher:innen im Nachteil sind.

Was fordert der vzbv?

  • Der Gesetzgeber sollte Zahlungsdienstleister stärker in die Pflicht nehmen und deren Sorgfaltspflichten konkreter definieren. 
  • Zahlungsdienstleister sollten stärker ihre Möglichkeiten ausschöpfen, um betrügerische Überweisungen zu identifizieren und rechtzeitig zu stoppen.
  • Zahlungsdienstleister sollten verpflichtet werden, Schutzmaßnahmen (wie Überweisungslimits) so auszugestalten, dass Verbraucher:innen sich darauf verlassen können – und Betrüger sie nicht einfach unterlaufen können.
     

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Schmuckbild: Älteres Ehepaar, die auf Dokumente schauen

Gut informieren - gut vorsorgen

Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der „Fokuswoche Vorsorge“ bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an