Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 6. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Stellungnahme zur Allgemeinverfügung der BaFin

Stand:
Stellungnahme zur Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

Mit der Allgemeinverfügung will die BaFin den Missstand beseitigen, dass Geldinstitute zum Nachteil der Verbraucher:innen einseitig in das Vertragsgefüge eingegriffen haben und zudem Zinsanpassungen falsch berechnet haben.

Off

Geldinstitute berechnen die Verbraucher:innen zustehenden Zinsen zum Nachteil der Verbraucher:innen falsch. Sie legen ihrer Berechnung nicht die einschlägige BGH-Rechtsprechung zugrunde. Dadurch entsteht betroffenen Verbraucher:innen ein Schaden in Höher mehrerer Tausend Euro.

Geldinstitute stellen ihr rechtswidriges Verhalten nicht auf eigene Initiative hin ab. Verbraucher:innen, die über ihre Rechte nicht von Dritten informiert werden, erhalten weder eine korrigierte Abrechnung ihres Sparvertrags noch die ihnen zustehende Zinsnachzahlung.

Wir begrüßen das Vorgehen der BaFin nachdrücklich! Die Maßnahme ist erforderlich, überfällig und verhältnismäßig. Dennoch wird sie in ihrer derzeitigen Form den Missstand nicht beseitigen, da sie unvollständig ist. Das kritisierte Verhalten der Institute betrifft nicht nur Inhaber von „Prämiensparverträgen“, sondern auch Inhaber einer Reihe weiterer Sparverträge, wie „Bonus- oder Vorsorgesparpläne“ der genossenschaftlich organisierten Banken sowie Riester-Sparverträge.

Am 21. Juni 2021 erließ die BaFin, gegen den Widerstand der Finanzinstitute, die  Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen. Sie hat damit die Institute verpflichtet, alle betroffenen Kund:innen zu informieren. Gegen diese Allgemeinverfügung haben sich die Institute rechtlich gewehrt, sodass nun das zuständige Verwaltungsgericht entscheiden muss, ob die Allgemeinverfügung rechtens war. Der Ausgang des Verfahrens ist (Stand Januar 2024) weiter offen. Dies kann sich noch längere Zeit hinziehen.

Link zu Download der Stellungnahme hier.

Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.
Ordner mit vielen Unterlagen

Versicherer insolvent? Diese Möglichkeiten haben Sie!

Gegen die Element Insurance AG wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Versicherte jetzt tun können.
Schmuckbild

Gericht kippt Rentenkürzung: Verbraucherzentrale erfolgreich gegen Allianz

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen bedeutenden Erfolg erzielt.
Schmuckbild

Kamingenuss adé?

Bis zum 31. Dezember 2024 mussten Verbraucher:innen für ältere Kamine und Kachelöfen nachweisen, dass diese die gesetzlich festgelegten Grenzwerte einhalten. Fehlt dieser Nachweis oder wurde nicht nachgerüstet, gilt die Feuerstätte erst einmal als stillgelegt. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt einen Überblick, welche Vorschriften nun gelten.
Frau überlegt: soll sie Nahrungsergänzungsmittel kaufen oder nicht

vzbv-Papier: 10 Punkte für mehr Verbraucherschutz in den ersten 100 Tagen

Viele Verbraucher:innen sorgen sich zunehmend wegen steigender Kosten, vor allem bei Lebensmitteln und Energie. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat daher ein Sofortprogramm mit zehn Forderungen an die künftige Bundesregierung erstellt, die sie in den ersten 100 Tagen angehen soll.