Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Inkasso-Forderung erhalten? Kostenlos online checken!

Stand:
Mit unserem Inkasso-Check können Sie Inkasso-Forderungen, die Sie erhalten haben, kostenlos überprüfen: Müssen Sie überhaupt bezahlen? Und wenn: Ist die Höhe der Forderung berechtigt?
Brief-Ärger
Ärger mit einer Inkasso-Forderung? Mit dem "Inkasso-Check" können Sie sie kostenlos überprüfen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nach einer Forsa-Studie aus dem Jahr 2017 haben 5,8 Millionen Menschen in Deutschland schon mal eine Inkassoforderung erhalten, 65 Prozent davon halten sie für unberechtigt.
  • Unser neuer Online-Service ermöglicht Ihnen die kostenlose Überprüfung solcher Forderungen. Sie erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung, ob sie überhaupt bezahlen müssen und falls ja, ob die volle Höhe der Kosten fällig ist.
  • Möchten sie dem Inkassounternehmen widersprechen, können Sie gleich den passenden Brief an das Unternehmen automatisch erstellen.
Off

9 Prozent aller Deutschen haben laut Forsa-Umfrage bereits eine oder mehrere Inkassoforderungen erhalten. Umgerechnet sind das 5,8 Millionen Empfänger:innen.

Häufig drohen die Unternehmen mit gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche, mit Lohn- und Gehaltspfändung oder Hausbesuch zur Pfändung von Wertsachen. Empfänger:innen fühlen sich dadurch genötigt zu zahlen – obwohl laut der Repräsentativbefragung 65 Prozent der Betroffenen die Forderung als unberechtigt einstufen.

Inkasso-Forderungen kostenlos überprüfen

Dem wollen die Verbraucherzentralen mit dem „Inkasso-Check“ begegnen und damit eine erste Hilfestellung im Netz anbieten. Haben Sie eine Inkassoforderung erhalten, können Sie sich online durch eine Reihe von Fragen führen lassen. Am Ende erhalten Sie eine individuelle rechtliche Erstinformation zu Ihrem Fall sowie, falls nötig, einen eigens generierten Brief an das Inkassounternehmen. Handelt es sich um komplexe Sachverhalte oder bleiben nach Nutzung von www.inkasso-check.de Fragen offen, können Sie sich zum Beispiel direkt an ihre Verbraucherzentrale vor Ort wenden und dort eine unabhängige, persönliche Beratung in Anspruch nehmen.

Alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Vereistes Gefrierfach

Frühjahrsputz mit Mehrwert: So senken Sie Ihre Strom- und Heizkosten

Mit dem Frühling beginnt nicht nur die Zeit des klassischen Frühjahrsputzes – der Frühling ist auch die perfekte Gelegenheit, um den Energieverbrauch im Haushalt zu senken. Wer Geräte richtig reinigt und wartet, spart nicht nur Kosten, sondern schont auch die Umwelt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verrät, wie sich mit ein paar einfachen Maßnahmen bares Geld sparen lässt.