Wie die Entlastung im Dezember 2022 für Erdgas und Fernwärme funktionierte
- Bei Gaskund:innen wurde zunächst der Dezemberabschlag 2022 erlassen, indem der Energieanbieter nicht abbuchte oder die Abschlagszahlung zurück überwies. In einem zweiten Schritt wurde über die Jahresabrechnung der genaue Entlastungsbetrag ermittelt und gutgeschrieben. Dieser entsprach dem im Dezember gültigen Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger für Sie im September 2022 prognostiziert hatte. Zudem wurde ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen.
- Bei Wärmekund:innen erfolgte die Entlastung im Dezember, indem der Septemberabschlag plus weitere 20 Prozent des Septemberabschlags erlassen wurde. Kund:innen erhielten diese zusätzlichen 20 Prozent Entlastung, da unterstellt wurde, dass die Preissteigung auf dem Wärmemarkt zwischen September und Dezember 2022 durchschnittlich 20 Prozent betrug.
- Mieter:innen erhielten die Dezember-Entlastung in der Regel erst über die Nebenkostenabrechnung im Jahr 2023. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellte einen Entscheidungsfinder bereit. Mit dem konnten Sie Ihre persönliche Situation einschätzen und die nächsten Schritte planen. Siehe "Dezember-Soforthilfe: Wann kam bei mir als Mieter:in die Entlastung an?".
Häufige Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten der Verbraucherzentralen zu den häufigsten Fragestellungen rund um die Entlastungsmaßnahmen.