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Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
Paulinenstr. 47
70178 Stuttgart

Tel: 0711 66 91 10
Fax: 0711 66 91 50

E-Mail: info@vz-bw.de
Hinweis für Screenreader: Unsere E-Mail-Adresse ist info [at] vz [minus] bw [punkt] de

Steuer-Nr. 99 018 / 06 485

Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft durch das Finanzamt Körperschaften Stuttgart, eingetragen im Vereinsregister Stuttgart unter der Nummer VR 1259 Amtsgericht Stuttgart.

Vertreten durch die Vorständin Cornelia Tausch (inhaltlich verantwortlich).

Gefördert durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Haftungsausschluss und Urheberrecht

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Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Sie finden sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage .

Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ist bereit, zur Beilegung von Streitigkeiten aus Verträgen, die sie mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeschlossen hat (zum Beispiel anlässlich einer Rechtsberatung, Ratgeberlieferung) an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für die Leistungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. existiert noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle. Zuständig ist daher die vom Bundesamt der Justiz anerkannte Universalschlichtungsstelle des Bundes - Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl. Deren Adresse lautet:

Universalschlichtungsstelle des Bundes - Zentrum für Schlichtung e.V.

Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein

Internet: http://www.verbraucher-schlichter.de

Das Schweigen eines Verbrauchers ist keine Willenserklärung

Ein Versicherungsvertrag wird nicht dadurch kostenpflichtig erweitert, dass ein Verbraucher auf ein Schreiben seiner Versicherung nicht reagiert.

Unzulässige Klausel in Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester)

Bausparkasse darf sich nicht auf unzulässige Kostenklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit zertifizierten Altersvorsorge-Bausparverträgen (Wohn-Riester-Verträgen) berufen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

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Aktien-Analyse-Anbieter und kostenpflichtige Börsenbriefe werben mit unseriösen Versprechen für hohe Renditen, die völlig unrealistisch sind. Wir erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.

Berufung gegen Versäumnisurteil verworfen

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel Vita Natura GYN PREGNANT im Hinblick auf die Empfehlung der Jodzufuhr irreführend.