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Bitte beachten Sie:

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kann aufgrund ihrer Satzung und den gesetzlichen Vorschriften eine rechtliche Beratung nur im außergerichtlichen Bereich zu verbraucherrechtlichen Fragen und Problemen eines rein privaten Endverbrauchers, der in Baden-Württemberg wohnt, gegenüber einem Unternehmen anbieten.

In folgenden Fällen beraten wir daher nicht:

  • sobald ein Mahnbescheid eingegangen ist (Pfändung, Titel, Gerichtsverfahren),
  • wenn schon ein Anwalt eingeschaltet wurde,
  • bei Fragen und Problemen rund um den Rundfunkbeitrag,
  • beim Kauf zwischen Privatpersonen.
  • Gewerbetreibende und Selbständige beraten wir nicht zu Rechtsgeschäften, die überwiegend im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit stehen (z.B. Darlehen). Zu Rechtsgeschäften, die sie als Verbraucher:in schließen (z.B. private Altersvorsorge) bieten wir Beratung an.

Verbraucherinnen und Verbraucher unter 18 Jahren dürfen unsere Beratungsleistungen gerne in Anspruch nehmen, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen.

Vertragsabschluss und Zahlungsaufforderung nach angeblichem Telefonvertrag

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, 5 O 13/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2024, Az. 6 U 42/23, nicht rechtskräftig

Im Rahmen von angeblichen „Qualitätskontrollen“ trägt das Unternehmen die Beweislast dafür, dass hierbei wirksam ein weiterer Vertrag abgeschlossen wurde.
Steigende Aktienkurse

Aktienanalysen per Abo oder Börsenbrief: gefährlich und riskant!

Aktien-Analyse-Anbieter und kostenpflichtige Börsenbriefe werben mit unseriösen Versprechen für hohe Renditen, die völlig unrealistisch sind. Wir erläutern, weshalb wir vor derartigen Angeboten warnen.

Berufung gegen Versäumnisurteil verworfen

Werbung für Nahrungsergänzungsmittel Vita Natura GYN PREGNANT im Hinblick auf die Empfehlung der Jodzufuhr irreführend.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23, nicht rechtskräftig

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.