Kostenloses Online-Seminar "Nicht mehr ganz dicht? – Moderne Fenster und Türen" am 9. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?

Stand:
Vorbeugen mit einer Vollmacht: Sie regelt was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Tod Ihre Online-Accounts nicht mehr verwalten können.
Senior mit Tablet

Das Wichtigste in Kürze:

  • Regeln Sie rechtzeitig, wer sich um Ihre digitale Vorsorge und Ihr digitales Erbe kümmern soll und legen Sie fest, was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll, wenn Sie sich nicht mehr darum kümmern können.
  • Es ist sinnvoll, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um Ihr digitales Leben zu betrauen. Halten Sie dies schriftlich in einer Vollmacht fest.
  • Erstellen Sie zudem eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson. Unsere Muster-Vollmacht und Muster-Liste helfen.
On

Warum ist es wichtig, seinen digitalen Nachlass zu regeln?

In nahezu allen Lebensbereichen werden Verbraucher:innen heute mit der digitalen Welt konfrontiert. Ob beim Online-Shopping, Zahlungsdiensten, sozialen Netzwerken, Messenger-Diensten oder Fitness-Apps - ständig kommen neue Anwendungen und Apps hinzu. Zudem vernetzen immer mehr Verbraucher:innen die eigenen vier Wände, um so auch von unterwegs mit ihrem Zuhause in Kontakt treten zu können. Stichwort "Smart Home".

Alle übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach Ihrem Tod beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden ratsam, seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen Sie durch Krankheit oder andere Umstände nicht in der Lage sind, selbst zu handeln. 

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um die digitale Vorsorge zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollten Sie genau festlegen, was mit Ihren einzelnen Konten passieren soll. Ganz konkret können Sie zum Beispiel festlegen, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll. 

Wichtig: Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht "über den Tod hinaus" gilt.

 

Digitalen Nachlass regeln – so geht's

Unsere Tipps sollen helfen, alles Wesentliche zu bedenken und zu regeln:

  • Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihren digitalen Nachlass.
  • Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre gesamten Online-Aktivitäten, zum Beispiel Anmeldungen, Registrierungen, Apps und Kundenkonten und löschen Sie gegebenenfalls unnötige Accounts.
  • Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an. Eine Muster-Liste hierfür finden Sie hier. Als digitale Lösung eignen sich auch Passwort-Manager. Das BSI nennt z.B. das Programm KeePass. Die Stiftung Warentest hat zuletzt im Januar 2022 Testergebnisse für 16 Passwort-Manager veröffentlicht.
  • "Weniger ist schon vorher Mehr": Nutzen Sie die Gelegenheit und löschen Sie zunächst diejenigen Accounts, die Sie nicht mehr nutzen oder benötigen. 
    Wichtig: eine App löschen reicht nicht aus, der Account beim Anbieter bleibt davon unberührt. Bevor Sie eine App löschen, müssen Sie zuerst den Nutzer-Account löschen oder kündigen.  
  • Deponieren Sie die Liste mit der Übersicht über Ihre Accounts an einem sicheren Ort. Dies kann etwa ein Tresor oder ein Bankschließfach sein. Dieser Weg eignet sich besonders, wenn Sie wichtige Passwörter an Erben weiterreichen möchten. Und: Gegenüber digitalen Datenträgern können sich geschriebene oder gedruckte Listen länger halten. Allerdings ist der Aufwand höher, die Liste aktuell zu halten, etwa wenn Sie Passwörter ändern. Wie Sie starke Passwörter erstellen, erfahren Sie im verlinkten Artikel.
  • Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem Bevollmächtigten und digitalen Nachlassverwalter. Legen Sie in einer Vollmacht für diese Person fest, dass sie sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll. Die Muster-Vollmacht der Verbraucherzentralen hilft Ihnen dabei. Legen Sie in der Vollmacht auch fest, dass diese Person noch zu Ihren Lebzeiten handeln soll, wenn Sie zum Beispiel durch Koma oder andere Gründe nicht dazu in der Lage sind, sich um Ihre Daten zu kümmern. Weitere Informationen zur Vollmacht finden Sie im verlinkten Beitrag.
  • Regeln Sie in der Liste detailliert, wie in welchem Fall mit Ihren Accounts und Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll: welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll. Eine Muster-Liste für Ihre digitalen Konten finden Sie im verlinkten PDF.
  • Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten wie Computer, Smartphone oder Tablet und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
  • Die Vollmacht müssen Sie mit einem Datum versehen und unterschreiben. Unabdingbar ist außerdem, dass sie "über den Tod hinaus" gilt.
  • Übergeben Sie die Vollmacht an Ihre Vertrauensperson und informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie Ihren digitalen Nachlass auf diese Weise geregelt haben.
  • Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo sich Ihre Account-Liste befindet.
  • Denken Sie daran, die Auflistung Ihrer Accounts immer aktuell zu halten. Ergänzen Sie die Auflistung um neue Accounts, löschen Sie die Daten in der Übersicht, wenn Sie sich bei einem Account abgemeldet haben.
  • Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.
  • Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.

Diese Vorlagen helfen Ihnen bei Ihren digitalen Konten

Wir haben eine Muster-Vollmacht über den digitalen Nachlass für Sie vorbereitet, die Sie herunterladen und individuell anpassen können. Mit dieser Vollmacht regeln Sie den Umgang mit Ihren Daten und Profilen im Netz.

Unsere Muster-Liste hilft Ihnen, eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten für Ihre Vertrauensperson anzufertigen. Diese Liste ist nicht vollständig, sondern soll als Beispiel dienen und kann von Ihnen beliebig erweitert werden.

Nachlassverwalter für Google- und Facebook-Dienste

Bei einigen Diensten können Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Account geschehen soll. Diese Möglichkeit finden Sie üblicherweise in den Einstellungen, wie zum Beispiel hier bei Google, und hier bei Facebook. In beiden Fällen müssen Sie sich einloggen und können dann zum Beispiel andere Personen bestimmen, die nach Ihrem Tod auf Ihre Online-Konten zugreifen dürfen. 

Vor allem bei Google kann das sehr umfangreich sein, denn die Konten umfassen je nach Nutzung eigene Fotos, Kalender, Videos (YouTube), Zahlungsinformationen, Smartphone-Einstellungen etc. Nutzen Sie Geräte von Apple, können Sie mit dieser Anleitung den Zugriff auf Ihr Apple-Konto nach Ihrem Tod regeln.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Schmuckbild

Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf