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Der Vorsorgefonds: Die verbraucherfreundliche Alternative zur Riester-Rente

Stand:
Die kapitalgedeckte Altersvorsorge, wie sie derzeit in Deutschland geregelt ist, funktioniert nicht. Dies stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg tagtäglich in ihren Verbraucherberatungen zur Altersvorsorge fest.

Die kapitalgedeckte Altersvorsorge, wie sie derzeit in Deutschland geregelt ist, funktioniert nicht. Dies stellt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg tagtäglich in ihren Verbraucherberatungen zur Altersvorsorge fest. Seit nunmehr zwanzig Jahren doktert die Politik an Symptomen herum ohne das Problem zu lösen. Es ist höchste Zeit für eine tatsächliche Alternative. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellte bereits im September 2012 mit ihrem Argumentationspapier Vorsorgefonds die Grundlagen für diese Alternative vor: Ein staatlicher Vorsorgefonds, welcher die umlagefinanzierte Rente um eine bedarfsgerechte und höchst effiziente kapitalgedeckte Rente ergänzt.

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Bei dieser Rente stehen nicht die Interessen der Finanzlobby im Mittelpunkt, sondern ausschließlich die der Sparer. Wir treten auch nicht für noch mehr staatliche Förderung ein, weil die Förderung letztlich ohnehin durch die Bürger und Steuerzahler finanziert werden muss. Das Prinzip unseres Vorsorgefonds ist einfach und in anderen europäischen Staaten schon lange etabliert.

Die Vorteile des Vorsorgefonds

  1. Für die Altersvorsorge investieren Verbraucher:innen freiwillig Beiträge in einen auf gesetzlicher Grundlage etablierten Vorsorgefonds.
  2. Dieser Fonds ist dabei ausschließlich den Anlageinteressen der Beitragszahler verpflichtet.
  3. Es fallen keine Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen an.
  4. Die Management- und Verwaltungskosten betragen nur ein Bruchteil des im Finanzvertrieb heute üblichen.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch in unserem Argumentationspapier Vorsorgefonds.

 

Was die Rente schmälert

Unsere Forderungen haben seit ihrer Veröffentlichung nichts an Aktualität eingebüßt, im Gegenteil. Denn mittlerweile sind uns weitere Praktiken der Anbieter bekannt geworden, durch die Verbraucher:innen benachteiligt werden und die direkt zu Lasten ihrer Altersrente gehen:

  • Zu wenig Zinsen: Etliche Sparkassen und Volksbanken haben in ihren Riester Banksparplänen rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln  verwendet. Dadurch haben sie ihren Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben. Eine Sparkasse hat sogar negative variable Zinsen mit einem Zinsbonus verrechnet. Gegen zahlreiche Banken, die unzulässige Klauseln verwendet haben, ist die Verbraucherzentrale erfolgreich vorgegangen. Der Umgang mancher Institute mit diesen rechtswidrigen Klauseln ist aber nach wie vor kritikwürdig.
  • Unzulässige Zusatzkosten: etliche Sparkassen und Volksbanken haben außerdem in ihren Riester Verträgen intransparente Klauseln bezüglich anfallender Abschluss- und Vertriebskosten verwendet, wie inzwischen bereits mehrere Gerichte nach Klagen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in erster Instanz festgestellt haben. In zwei Verfahren haben die betroffenen Banken Berufung eingelegt, ein Urteil ist rechtskräftig. Drei weitere Banken haben nach Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben.  
  • Verkäufe im Börsencrash: Bereits zweimal mussten die Riester Sparer einen Börsencrash hinnehmen. Dieser traf insbesondere Kunden von Riester Fondssparplänen und Riester Rentenversicherungen. Hierbei wurden Aktienfondsanteile zu Tiefstkursen verkauft, von der kurz darauffolgenden Aktienmarkterholung konnten die Sparer daher kaum profitieren.
  • Hohe Abschlusskosten: Von der guten Entwicklung der Kapitalmärkte konnten viele Sparer nicht profitieren. Viele Riester Rentenversicherungen sind wegen der Abschlusskosten auch Jahre nach Abschluss noch im Minus. Es gibt Fondssparpläne, bei denen die Anlegerrendite nach zehn Jahren nur bei rund 2 Prozent liegt, während die Aktienmärkte in demselben Zeitraum knapp 10 Prozent p.a. zulegen konnten.
  • Starre Kombi-Produkte: Verbraucher:innen, denen Riester-Bausparverträge verkauft wurden, kommen aus der teuren und unflexiblen Bauspar-Kombinationsfinanzierung nicht so einfach heraus. Sie können auch ihr Wohnförderkonto nicht auflösen, weil sie keine Anbieter finden, die entsprechende Zuzahlungen ermöglichen.
  • Kündigung durch Anbieter: Die Privatbank Donner & Reuschel kündigte Riester-geförderte Sparverträge (sogenannte CHD Vorsorgepläne) mit der Begründung, man könne diese in die neue IT-Landschaft nicht übernehmen
  • Doppeltes Abkassieren: Mehrere Versicherer haben bei Riester-Verträgen Abschluss- und Vertriebskosten mehrfach berechnet. Die BaFin hat nach erfolgreicher Klage der Verbraucherzentrale Hamburg klargestellt, dass das rechtswidrig war.

 

Kritik der Finanzlobby am Vorsorgefonds – was wir dazu sagen

Die Finanzlobby verkauft die Riester Rente gerne als Erfolgsgeschichte. Danach sei schon die reine Zahl der Vertragsabschlüsse von über 16 Millionen ein Erfolg. Das sehen wir anders, denn entscheidend ist nicht, ob die Sparenden einen Vertrag abschließen, sondern dass sie bedarfsgerecht und effizient vorsorgen. Verbraucherfeindliche Verhaltensweisen, wie wir sie oben geschildert haben, sind inakzeptabel. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht, es geht schließlich um Daseinsvorsorge im Alter.

Die Idee eines an Verbraucherinteressen ausgerichteten Standardprodukts, wie es unser Argumentationspapier aufzeigt, wurde in den letzten Jahren zunehmend häufiger diskutiert. Die jeweiligen Konzepte eint der Gedanke, dass es so nicht weitergehen könne und dass eine Alternative geschaffen werden müsse, bei der der Gesetzgeber sicherstellt, dass sie einfach, transparent und kostengünstig ist. Diskutiert wurden diese Ideen als Vorsorgekonto, Basisprodukt, Deutschland-Rente, Bürgerfonds und Extra-Rente. All diese Konzepte wurden immer wieder mit denselben Argumenten kritisiert, meist von der Finanzlobby selbst. Wir stellen uns dieser Kritik jederzeit und können Sie gut begründet widerlegen. Hier ist eine Auswahl:

Riester ist doch ein Erfolgsmodell?

Die Kritik: Die Riester-Rente lohnt sich schon wegen der staatlichen Förderung und wurde zu Unrecht schlechtgeredet!

Gerade weil es sich bei der Förderung um Steuergeld handelt, ist darauf zu achten, dass davon auch die zukünftigen Rentner profitieren, nicht die Versicherungswirtschaft. Die Riester Förderung war und ist bislang in erster Linie ein Geschenk an die Finanz- und Vermittlerlobby. Die Förderung ist das Verkaufsargument schlechthin gewesen. Sie hat den Boden bereitet für das Geschäftsmodell der Finanzvertriebe. Die Bilder von Politikern, die händeschüttelnd mit Finanzlobbyisten am Tisch sitzen, sind ein Sinnbild dafür. Dass die Kosten höher sind als die Zulagen, ist keine Seltenheit, das zeigt schon ein Blick in die jährlichen Abrechnungen. Wer das hochrechnet, wie kürzlich die Finanzwende, stellt fest, dass gut ein Drittel der Rente durch Kosten aufgefressen wird. Setzt man die Kosten ins Verhältnis zu den möglichen Erträgen, sieht das Bild noch düsterer aus: dann verschwinden 75% der Kapitalmarkterträge in den Taschen der Finanzlobby und ihrer Vertreter.

Die Förderung zahlen Verbraucher:innen aber aus eigener Tasche, schließlich wird hierbei Steuergeld verteilt. Der Staat hoffte so, Altersarmut vorzubeugen, aber Fakt ist: an der Sparquote der Haushalte hat die Riester-Rente nichts geändert. Und mit nicht bedarfsgerechten überteuerten Vorsorgeprodukten verhindert man keine Altersarmut, sondern schafft sie erst. An den Interessen von Verbraucher:innen war die Riester Rente nie ausgerichtet.

Missbrauch zur Finanzierung politischer Ziele?

Die Kritik: Ein staatlich organisierter Fonds könnte für die Finanzierung politischer Ziele missbraucht werden!

Eine staatliche Lenkung des Vorsorgefonds muss natürlich ausgeschlossen sein. Der Staat muss sich raushalten, er darf und kann nur die Rahmenbedingungen schaffen. Ein Vorsorgefonds muss ausschließlich für die Sparer:innen da sein. Das lässt sich mit einem entsprechenden Regelwerk auch einfach umsetzen. Das Argument läuft auch deshalb ins Leere, weil der Staat jederzeit für politische Ziele auf Steuermittel zugreifen kann. Dafür kann der Staat im Übrigen auch auf private Geldanlage und Altersvorsorge zugreifen, etwa durch eine Vermögensabgabe, Vermögensbesteuerung, Finanztransaktionssteuern oder höhere Einkommensbesteuerung. Es liegt auf der Hand, dass in einer Demokratie derartige staatlichen Eingriffe nur möglich sind, wenn dafür politische Mehrheiten vorhanden sind.

Staat als Spekulant?

Die Kritik: Wird der Staat jetzt zum Spekulanten in Sachen Altersvorsorge?

Das Gegenteil wäre der Fall. Das Geld würde endlich der Spekulation entzogen und solide nach wissenschaftlich fundierten Kriterien breit gestreut investiert. Wie das geht, ist längst bekannt und in unserem Argumentationspapier beschrieben. Für die Umsetzung braucht man natürlich Profis. Deren Rolle ist aber auf die Umsetzung der Vorgaben beschränkt. Die Kosten dafür könnten aber durch eine öffentliche Ausschreibung auf ein Minimum beschränkt werden.

In Schweden beispielsweise managt ein staatlich organisierter Fonds Beitragseinnahmen für künftige Rentner seit Jahren erfolgreich. Die Gesamtkosten liegen hier im Aktienbereich zum Beispiel nur bei rund 0,14 Prozent jährlich. Bei deutschen Fondsgebundenen Versicherungen können es leicht über 2,0 Prozent jährlich sein. Verbraucher:innen können selbst entscheiden, wie sicher bzw. wie chancenorientiert das Geld angelegt werden soll.

In Norwegen gibt es einen ebenfalls solide anlegenden Staatsfonds, der Hintergrund ist aber ein anderer: hier werden die versiegenden Erdöleinnahmen für künftige Generationen angelegt, nicht Sparbeiträge der Bürger:innen für zukünftige Renten.

Keine bessere Investition in der Niedrigzinsphase?

Die Kritik: Ein Vorsorgefonds kann in der Niedrigzinsphase auch nicht besser investieren!

Der Kapitalmarkt ist derselbe wie bei den privaten Anbietern. Ein Vorsorgefonds kann aber zwei Vorteile ausspielen.

  1.  Die Geldanlage nach wissenschaftlich abgesicherten Prinzipien, also keine Zockerei, kein wildes Trading, keine evidenzfreien Anlagestrategien.
  2.  Von den Erträgen der Kapitalmärkte bleibt wegen viel niedriger Kosten mehr für den Anleger übrig.
Risiko "verstärkte Börsenbewegungen" durch neue Akteure?

Die Kritik: Mit Staatsfonds entstehen ganz neue Akteure am Kapitalmarkt. Sie können Börsenbewegungen verstärken und sind ein neues Risiko!

Das weltweite Vermögen konzentriert sich schon jetzt in den Händen weniger Akteure. Was machen eigentlich Vermögensverwalter wie Blackrock, die Deutsche Bank oder auch die Allianz mit dieser Macht?

Ein staatlicher Fonds könnte dem neue Maßstäbe an Transparenz und Bedarfsgerechtheit entgegensetzen. Die Börsenbewegungen, die private Akteure der Finanzlobby aus eigenem Interesse seit Jahren ausgelöst haben und heute noch immer auslösen können, würden mit einem Staatsfonds reduziert! Schließlich verfolgt der Fonds ausschließlich die langfristigen Interessen der Sparer:innen.

Staat als schlechterer Vermögensverwalter?

Die Kritik: Der Staat ist nicht der bessere Vermögensverwalter!

Beim Vorsorgefonds ist explizit nicht der Staat der Vermögensverwalter, er definiert nur die Grundlagen. Im Übrigen wurden im Zuge der Finanzkrise nicht nur Landesbanken, sondern auch private Banken vom Finanzmarktstabilisierungsfonds gestützt. Selbst die Sicherungseinrichtungsgesellschaft deutscher Banken, ein Finanzinstitut des deutschen privaten Bankensektors, musste staatlich gestützt werden, um die "Stabilität des deutschen Bankensektors zu sichern". Private Banken und Versicherer weltweit konnten nach der Finanzkrise nur dank massiver staatlicher Finanzspritzen gerettet werden. Für die Stabilisierung der Lebensversicherer in der Niedrigzinsphase musste sogar der Gesetzgeber tätig werden und in 2014 eigens mit einem „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ die Branche stabilisieren.

Studien zur Wertentwicklung und Performance des staatlich organisierten Norwegischen Staatsfonds zeigen, dass Rendite und Risiko der Vermögensanlagen sehr nah an der Benchmark liegen, das heißt am Marktdurchschnitt. Studien zur Performance privat organisierter Vermögensanlageprodukte wie Investmentfonds gelangen hingegen zu dem Ergebnis, dass die Performance im Schnitt um rund 2 Prozentpunkte unterhalb des Marktdurchschnitts liegt. Dies wird mit den höheren Kosten erklärt (z.B. Mark M. Carhart, 2012; Burton Malkiel, 2003)

Hohes Risiko wegen fehlender Garantie?

Die Kritik: Der Vorsorgefonds enthält keinerlei Garantie und ist damit höchst riskant!

Richtig ist, dass der Vorsorgefonds darauf verzichtet, eine Garantie über einen nominellen Kapitalerhalt zu geben. Entscheidend ist nicht, dass der eine Euro, den Verbraucher:innen heute einzahlen, in 40 Jahren noch da ist. Stattdessen kommt es darauf an, was Verbraucher:innen sich für eine spätere Rente aus der privaten Altersvorsorge kaufen können. Eine nominale Garantie des Kapitalerhalts blendet den Kaufkraftverlust der Sparbeiträge aufgrund von Preissteigerungen komplett aus. Eine solche Garantie erweckt den Anschein einer Sicherheit, die sie allerdings nicht bieten kann. So führt beispielsweise bereits eine Inflationsrate von 1,75 Prozent dazu, dass die nominale Kapitalerhaltgarantie eines Anlagebetrags nach 40 Jahren faktisch einer Halbierung der Kaufkraft des Anlagebetrages gleichkommt. Sparer:innen können sich also 40 Jahre später nur die Hälfte von ihrem Ersparten kaufen. Eine sichere Anlage ist das gewiss nicht.

Wir lehnen es ab, Verbraucher:innenn eine Sicherheit vorzugaukeln, die es so nicht gibt. Selbst die Garantie eines bestimmten Zinssatzes (Garantiezins) ist bei näherer Betrachtung nicht unbedingt verlässlich. Denn die Höhe der Erträge der Kapitalmärkte ist gerade auf lange Sicht immer eine ungewisse Größe. Niemand weiß, wie hoch die Erträge der Aktien sein werden oder wie sich die Zinsen entwickeln werden. Was passiert, wenn private Anbieter Garantien geben, die sie später nicht einhalten können oder wollen, erleben wir seit einigen Jahren in unserer Beratungspraxis. Bausparkassen, die Bausparverträge mit hohen Guthabenzinsen und attraktiven Bonuszinsen vor langer Zeit verkauft haben, kündigen diese Verträge seit Jahren im großen Stil. Lebensversicherer stellen das Geschäft mit klassischen Rentenversicherungen ein und bieten stattdessen vermehrt Fondspolicen an, bei denen die Anleger:innen das Risiko tragen, oder undurchsichtige Indexpolicen, die absehbar nicht halten können was sie versprechen. Diese Fälle zeigen, dass Zinsgarantien von privaten Anbietern bei langfristigen Sparverträgen nicht erfüllt werden können, wenn die Kapitalmärkte die Erträge nicht hergeben. Vereinfacht gesagt: Kein Vermögensverwalter kann mehr verteilen als da ist, sonst ist er nämlich pleite. Damit ist ein Garantiezins nicht so entscheidungsrelevant wie viele das heute meinen.

Riskant wegen Investition in Aktien?

Die Kritik: Wenn der Vorsorgefonds in Aktien investiert, dann ist das riskant!

Das ist reine Panikmache. Klar ist: die tatsächlichen Erträge aus jeder Kapitalanlage hängen grundsätzlich und vor allem von dem Risiko ab, das der Anleger mit seiner Kapitalanlage trägt. Je mehr Risiko der Anleger trägt desto höher sollte er dafür entlohnt werden. Das sagen nicht nur Theoretiker aus der Finanzmarktforschung, das zeigen auch historische Renditen (z.B. Elroy Dimson et al, 2002)!

Ist das Risiko also schlecht? Falsche Frage, es ist grundsätzlich in der Kapitalanlage unvermeidlich. Es gibt keine Kapitalanlage ohne Risiko. Keine einzige! Und das ist auch nicht weiter schlimm. Denn durch die Streuung der Risiken auf verschiedene Anlageklassen und auf noch mehr verschiedene Herausgeber von Anlageinstrumenten können Ausfall- oder Verlustrisiken auf Wertschwankungsrisiken reduziert werden. Dann kann man nicht mehr alles verlieren, sondern muss eben mit dem Auf und Ab leben können, das aussitzen können.

Dass sich das auf lange Sicht lohnte, zeigt ein Blick in die vergangene Wertentwicklung. Mit weltweiten Aktien konnte wurde im letzten Jahrhundert nach 40 Jahren aus einem Euro im Schnitt rund 7,50 Euro, und zwar bereits nach Abzug von Verlusten durch Preissteigerungen. Bei den als sicher geglaubten Staatsanleihen, in die auch viele Versicherer investieren, waren es dagegen nur rund 1,50 Euro.

Das heißt: selbst wenn der Aktienmarkt kurz vor Rentenbeginn kracht und man diesen Verlust realisieren würde (was niemand für besonders klug halten würde), steht man noch immer besser da als bei den angeblich so sicheren Zinspapieren.

Wichtig ist: nur eine sehr breite Streuung schließt langfristig auch real Wertverluste aus. So war das zumindest in den letzten 200 Jahren. Die Streuung ist der Schlüssel zur Sicherheit, nicht die Garantie eines Anbieters, die auf einem Blatt Papier geschrieben steht.

Ratgeber-Tipps

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Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.
Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
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Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.