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Buchtitel "Ratgeber Wärmepumpe": Pressematerial

Stand:
Ratgeber Wärmepumpe
Türöffner für warmes Zuhause mit umweltfreundlicher Technik

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Titelbild des "Ratgebers Wärmepumpe"Bis zu 70 Prozent staatliche Förderung winken, wenn eine Wärmepumpe im Heizungskeller Einzug hält. Diese dicke Finanzspritze ist für Eigentümer natürlich ein schlagendes Argument, sich mit diesem klimafreundlichen Wärmesystem auseinanderzusetzen. Wie laut ist eine Wärmepumpe? Lässt sie sich auch im Altbau nutzen? Stimmt es, dass sie im Winter nicht die nötigen Temperaturen liefert? Wie hoch wird die Stromrechnung? Der „Ratgeber Wärmepumpe“ der Verbraucherzentrale gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen und Entscheidungshilfen für die eigene Immobilie an die Hand.

Bestandsaufnahme ist zunächst angesagt, um die Einsatzmöglichkeiten von Wärmepumpen zu checken. Hierfür gibt das Buch einen Überblick, was es – etwa Betriebs- und Stromkosten, aber auch die Art der Warmwasserversorgung – zu berücksichtigen gilt. Das Prinzip der Wärmepumpe wird anschaulich erklärt und die verschiedenen Komponenten werden vorgestellt. Zudem bietet der Ratgeber Unterstützung, um weitere Techniken wie Photovoltaik oder Solarthermie damit zu verbinden. Verständlich werden die Wärmepumpenvarianten erklärt und miteinander verglichen. Alles Wissenswerte zu gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie zu Genehmigungs- und Anmeldefristen wird erläutert. Ein eigenes Kapitel stellt dann verschiedene Praxisbeispiele für die Installation von Wärmepumpen im Neubau und Bestandsgebäuden vor.

 

Der „Ratgeber Wärmepumpe“ hat 216 Seiten und kostet 24,- Euro, als E-Book 19,99 Euro.

 

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 91 380-1555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

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Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

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Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

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Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

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