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Buchtitel "Klimafreundlich bauen und sanieren": Pressematerial

Stand:
Klimafreundlich wohnen
Neuer Ratgeber informiert über nachhaltige Bauweisen und Techniken
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Titelbild des Ratgebers "Klimafreundlich bauen und sanieren"Bauen und Wohnen sind die Sorgenkinder beim Klimaschutz: Der Gebäudesektor verbraucht rund ein Drittel aller Rohstoffe und 40 Prozent der Energie weltweit. Zugleich werden Materialien wie Kies und Sand knapp und teuer. Wer die eigene Immobilie sanieren will oder einen Neubau plant, ist gut beraten, auf umweltverträgliche Materialien und klimafreundliche Heizsysteme zu setzen. Die gute Nachricht: Umfassend informiert muss dabei nicht auf Sand gebaut werden. Der neue Ratgeber Klimafreundlich bauen und sanieren“ der Verbraucherzentrale liefert einen Bauplan mit nachhaltigen Materialien, erläutert gesetzliche Vorgaben und zeigt anhand von Praxisbeispielen, dass klimafreundliches Bauen kein Luftschloss ist.

Weniger Beton und Kunststoff, dafür umweltverträgliche Baustoffe wie Holz, Naturstein oder Lehm. Das Buch gibt nicht nur eine Materialkunde an die Hand, sondern stellt auch vor, wie sich die Baukonstruktion auf die Klimabilanz eines Gebäudes auswirkt. Vor- und Nachteile verschiedener Wärmedämmstoffe werden beleuchtet und Photovoltaik-Anlagen oder Stromspeicher als Optionen fürs autarke Erzeugen von Strom vorgestellt. Aber auch kleine Lösungen wie die Optimierung einer Heizungsanlage bieten Potenzial für mehr Nachhaltigkeit im Haus. Verständlich wird beschrieben, was zum Beispiel Wärmepumpen, Holz- und Elektroheizungen oder Brennwertkessel bringen. Schließlich stellt der Ratgeber von der Sanierung eines Fachwerkhauses bis zum Neubau eines Strohballengebäudes einige Pionier-Projekte für klimafreundliches Bauen vor.

Der Ratgeber „Klimafreundlich bauen und sanieren. Nachhaltige Bauweisen und Techniken für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 34,00 Euro, als E-Book 23,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.