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Buchtitel "Altersvorsorge": Pressematerial

Stand:
Altersvorsorge
Ratgeber lotst zu planvoller Strategie
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Titelbild des Ratgebers Altersvorsorge

Neben der Rente noch weiterarbeiten? Auf Aktiengewinne spekulieren? Freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Oder die eigene Immobilie zu Geld machen, ohne dass man dort ausziehen muss? Bei der Suche nach der richtigen Strategie für die finanzielle Vorsorge im Alter blitzen viele Ideen auf, um mögliche Lücken durch fehlende Versicherungsjahre, Auszeiten wegen Kindererziehung oder Pflege oder durch Zeiten mit geringem Verdienst zu schließen. Der Ratgeber „Altersvorsorge“ der Verbraucherzentrale stellt die wichtigsten Bausteine vor und lotst dabei zum individuell passenden Konzept.

Das Buch erläutert die Grundzüge der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung und vermittelt Wissenswertes zu Riester und Rürup. Aber auch Wertpapiere und Immobilien fehlen nicht bei der Vorstellung des Kanons zur Altersvorsorge. Dabei werden die jeweiligen Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Darüber hinaus werden auch Möglichkeiten zur Altersvorsorge etwa bei Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten oder Auslandsaufenthalten aufgezeigt. Eine Faustregel besagt, dass etwa zehn Prozent des Nettoeinkommens zurückgelegt werden müssen, um im Alter genug zum Leben zu haben. Da das jedoch nur für alle gilt, die eine gesetzliche Rente erwarten und von vielen weiteren Faktoren abhängt, ist frühzeitiges Kümmern die beste Strategie für die individuell passende finanzielle Absicherung.

Der Ratgeber „Altersvorsorge. Die besten Strategien für Ihre finanzielle Absicherung“ hat 232 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen und im Buchhandel erhältlich.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.