Kostenloses Online-Seminar "Fragen zur Heizkostenabrechnung? – Wir zeigen Ihnen wie es geht!" am 6. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buchtitel "Psychotherapie": Pressematerial

Hilfe bei Depression und anderen psychischen Erkrankungen
Ratgeber informiert über Ablauf und Chancen einer Therapie
Off

Titelbild des Ratgebers "Psychotherapie"

Hilfe bei Depression und anderen psychischen Erkrankungen
Ratgeber informiert über Ablauf und Chancen einer Therapie

Die Zahl der Krankschreibungen wegen psychischer Probleme hat sich innerhalb der vergangenen 20 Jahre mehr als verdreifacht. Laut einer aktuellen Langzeituntersuchung der Krankenkasse DAK fehlte in Deutschland im vergangenen Jahr jeder 18. Arbeitnehmer aus diesem Grund im Job – damit waren 2,2 Millionen Menschen betroffen. Häufigste Diagnose: Depression. Bei solch schwerwiegenden Problemen kann eine Psychotherapie helfen. Auch bei Konflikten, Leistungsstörungen oder in Lebenskrisen kann sie geeignet sein, neue Lebensqualität zu entdecken und wieder in Balance zu kommen. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Psychotherapie. Chancen erkennen und mitgestalten“ hilft Betroffenen dabei, sich zu orientieren.

Das Buch bietet alle wichtigen Grundlagen, damit die Leserinnen und Leser die richtige Therapieform und den passenden Therapeuten finden.

Wie funktionieren die unterschiedlichen Methoden? Wer sollte Therapien in Anspruch nehmen und wer bezahlt sie? Der Ratgeber beantwortet diese und viele weitere Fragen und informiert über Organisation, Ablauf und Datenschutzfragen. So erhalten Betroffene ein realistisches Bild von den Möglichkeiten, Vorgehensweisen und Grenzen psychotherapeutischer Methoden.

Der Ratgeber „Psychotherapie. Chancen erkennen und mitgestalten“ hat 184 Seiten und kostet 19,90 Euro, als E-Book 15,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.