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Finanzdienstleister auf dem Uni-Campus

Stand:
Viele Hochschulen gestatten sogenannten Finanzberatern auf dem Gelände der Hochschulen für ihre Finanzprodukte zu werben. Die Studierenden sind dadurch in Gefahr, teure und unnötige Versicherungen oder Sparverträge abzuschließen.
Studierende laufen auf Uni Campus
Studenten auf dem Uni-Campus, Vahid Adobe Stock
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Wie die sogenannten Finanzberater dabei arbeiten und warum Hochschulen das zulassen, erläutern Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, und Prof. Dr. Hartmut Walz, Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, im Gespräch mit Niklaas Haskamp.

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LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 I ZR 82/25

Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 (I ZR 80/25)

Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.